Sterbegeldversicherung und das Sozialamt | Hinweise 2025

In Kürze: Schutz der Sterbegeldversicherung vor dem Sozialamt

  • Schutz der Sterbegeldversicherung: Als Schonvermögen oft vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, besonders wenn sie für Bestattungskosten angemessen ist.
  • Schonvermögen-Grenze: In Deutschland liegt die Grenze für Schonvermögen bei 5.000 Euro, was bedeutet, dass dieses Vermögen bei Beantragung von Sozialhilfe nicht angerechnet wird.
  • Angemessenheit der Versicherungssumme: Die Versicherungssumme sollte den ortsüblichen Bestattungskosten entsprechen, um als Schonvermögen zu gelten.
  • Zweckbindung: Die Versicherungsleistung muss klar für Beerdigungskosten vorgesehen sein, und die Benennung von Bezugsberechtigten stärkt den Schutz.
  • Rechtliche Entscheidungen: Gerichtsurteile bestätigen das Recht auf angemessene Bestattungsvorsorge, wobei “angemessen” regional und individuell variieren kann.

Wofür ist die Sterbegeldversicherung gedacht?

Bei der Frage, wie eine Sterbegeldversicherung im Falle einer finanziellen Notlage und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe behandelt wird, ist es wichtig, den Schutz der Versicherung zu verstehen. Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, Angehörige vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung zu schützen. Sie ist so konzipiert, dass im Todesfall eine festgelegte Summe für die Deckung der Beerdigungskosten ausgezahlt wird.

Um sicherzustellen, dass eine Sterbegeldversicherung nicht vom Sozialamt verwertet wird, ist es entscheidend, dass sie eine klare Zweckbindung aufweist
Um sicherzustellen, dass eine Sterbegeldversicherung nicht vom Sozialamt verwertet wird, ist es entscheidend, dass sie eine klare Zweckbindung aufweist und idealerweise auch definierte Bezugsberechtigte benannt sind.

Schutz der Sterbegeldversicherung gegenüber dem Sozialamt

Eine Sterbegeldversicherung bietet finanziellen Schutz für Angehörige im Todesfall des Versicherungsnehmers, indem sie die Kosten für die Beerdigung abdeckt. Im Falle einer finanziellen Notlage, die zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führt, stellt sich oft die Frage, wie diese Versicherung behandelt wird.

Wenn eine Person staatliche Unterstützung wie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV in Anspruch nimmt, wird normalerweise ihr gesamtes Vermögen berücksichtigt, um zu bestimmen, ob sie Anspruch auf diese Hilfen hat.

Die Sterbegeldversicherung jedoch wird in vielen Fällen als sogenanntes Schonvermögen behandelt. Das bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen vor dem Zugriff durch das Sozialamt geschützt ist. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Angemessenheit der Versicherungssumme.

Diese sollte nicht übermäßig hoch sein und sich im Rahmen der ortsüblichen Kosten für eine Bestattung bewegen. Ziel ist es, die Versicherungssumme ausschließlich für die Beerdigungskosten zu verwenden, wodurch sichergestellt wird, dass sie ihrem eigentlichen Zweck dient und nicht für andere Ausgaben herangezogen wird.

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfen umfassen verschiedene staatliche Leistungen für Menschen, die aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Dazu gehören beispielsweise Pflegekosten im Alter oder Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen.

Die Grundsicherung ist ein spezifischer Teil der Sozialhilfe, der als finanzielle Absicherung für Menschen dient, die keinen Anspruch auf andere staatliche Hilfen haben, wie etwa ältere Menschen, deren Rente für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Hartz IV, auch als Arbeitslosengeld II bekannt, wird an Personen gezahlt, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber vorübergehend keine Arbeitsstelle und somit kein Einkommen haben.

Was passiert mit der Sterbegeldversicherung, wenn man Sozialhilfe beantragt?

Wenn jemand Sozialhilfe beantragt, muss er zunächst nachweisen, dass er über sehr begrenzte oder keine finanziellen Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dies erfordert eine vollständige Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Sollte Vermögen vorhanden sein, muss dieses grundsätzlich vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe aufgebraucht werden.

Diese Praxis wird als Verwertung des Vermögens bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Prozess, bei dem geprüft wird, ob und inwieweit vorhandenes Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann.

Es gibt jedoch Ausnahmen in Form des sogenannten Schonvermögens. Schonvermögen ist das Vermögen, das von der Verwertung ausgenommen und somit geschützt ist, wenn Sozialhilfen beantragt und bewilligt werden.

Seit dem 1. April 2017 liegt die zulässige Grenze für Schonvermögen in Deutschland bei 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass Personen, die Grundsicherung im Alter oder andere staatliche Hilfen beantragen, bis zu diesem Betrag ihr Vermögen behalten dürfen, ohne dass dies ihre Ansprüche auf Sozialhilfe beeinträchtigt.

Das Konzept des Schonvermögens ist wichtig, um zu gewährleisten, dass Personen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, einen gewissen finanziellen Grundbetrag behalten können. Dies dient dazu, eine minimale finanzielle Sicherheit und Würde zu bewahren, selbst wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Sozialhilfen und ihre Bedeutung für die Sterbegeldversicherung

Wer zahlt die Kosten für die Bestattung?

    • Sozialhilfen: Dies sind staatliche Leistungen für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie decken verschiedene Bereiche ab, einschließlich Pflegekosten im Alter und Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen.
    • Grundsicherung: Ein Teil der Sozialhilfe, der als letzte finanzielle Absicherung für Menschen dient, die keinen Anspruch auf andere staatliche Hilfen haben, wie z.B. ältere Menschen mit unzureichender Rente.
    • Hartz IV (Arbeitslosengeld II): Diese Leistung wird an Personen gezahlt, die arbeitsfähig sind, aber vorübergehend keine Arbeit haben. Es folgt auf das Arbeitslosengeld I, das nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes gezahlt wird.

Wann zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?

Wenn es um die Frage geht, ob eine Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt und somit vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist, gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.

Die Rechtsprechung in Deutschland hat in der Vergangenheit gezeigt, dass neben dem gesetzlichen Schonvermögen eine angemessene Summe zur Deckung der Bestattungskosten und Grabpflege unangetastet bleiben muss. Dies bedeutet, dass eine Sterbegeldversicherung, sofern sie speziell für die Deckung der Bestattungskosten vorgesehen und in ihrer Höhe angemessen ist, in der Regel nicht als verwertbares Vermögen im Rahmen der Sozialhilfe angesehen wird.

Der Schlüssel zum Schutz der Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff durch das Sozialamt liegt in der eindeutigen Zweckbindung. Das Sozialamt oder ein Sozialgericht im Falle eines Rechtsstreits benötigen klare Belege dafür, dass die Versicherungsleistung ausschließlich für die Beerdigungskosten verwendet wird.

Im Gegensatz zu allgemeinen Sparbüchern oder Lebensversicherungen, bei denen das Geld für verschiedene Zwecke verwendet werden kann, ist die Auszahlung aus einer Sterbegeldversicherung spezifisch für die Beerdigungskosten vorgesehen und damit zweckgebunden.

Um die Sterbegeldversicherung weiter abzusichern, kann es sinnvoll sein, konkrete Bezugsberechtigte wie Kinder oder andere nahestehende Personen festzulegen. Durch die Festlegung von Bezugsberechtigten und das Aufsetzen eines Vorsorgevertrags, in dem die Wünsche für die eigene Bestattung genau festgelegt werden, wird die Zweckbindung der Versicherung noch stärker untermauert.

In einer finanziellen Notlage gehört das Sterbegeld dann rechtlich den Bezugsberechtigten und nicht dem Versicherungsnehmer, was einen zusätzlichen Schutz vor dem Zugriff des Sozialamtes bietet.

In der Praxis bedeutet dies, dass Personen, die Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV beziehen, ihre Sterbegeldversicherung in der Regel behalten können, solange sie den Kriterien für Schonvermögen entspricht. Für eine umfassende Absicherung und Klärung individueller Fragen ist es allerdings empfehlenswert, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Sterbegeldversicherung sollte angemessen sein

Wer zahlt die Kosten für die Bestattung?

  • Schonvermögen: In vielen Fällen wird die Sterbegeldversicherung als Schonvermögen angesehen. Das bedeutet, dass sie vor dem Zugriff durch das Sozialamt geschützt ist, solange sie innerhalb bestimmter Grenzen bleibt und speziell für die Bestattungskosten vorgesehen ist.
  • Angemessenheit: Die Höhe der Versicherungssumme sollte angemessen und ortsüblich sein, um als Schonvermögen anerkannt zu werden. Übermäßig hohe Versicherungssummen (bspw. ab 25.000 EUR) könnten von Sozialämtern als verwertbares Vermögen angesehen werden.
  • Einsatz für Bestattungskosten: Die Versicherungssumme muss explizit für die Deckung der Beerdigungskosten verwendet werden. Dies stellt sicher, dass sie ihrem Zweck gemäß eingesetzt wird und nicht für andere Ausgaben verwendet wird.

Wie haben Gerichte bei der Frage nach der Angemessenheit der Sterbegeldversicherung entschieden?

Die Frage, was unter einer “angemessenen Bestattungsvorsorge” zu verstehen ist, ist rechtlich nicht eindeutig festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darf das Sozialamt Vermögen, das für den Sozialhilfeempfänger und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine unzumutbare Belastung darstellen würde, nicht in die Berechnung der Sozialhilfe einbeziehen.

Dies betrifft insbesondere Vermögenswerte, die für eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich sind.

Gerichtsurteile, einschließlich solcher von Sozialgerichten, haben wiederholt bestätigt, dass Menschen ein Recht auf eine angemessene Vorsorge für den Todesfall haben. Die Interpretation dessen, was als “angemessen” gilt, hängt jedoch von verschiedenen Umständen ab:

  1. Regionale Unterschiede: Die Kosten für Friedhofs- und Beisetzungsgebühren variieren je nach Region, was bei der Beurteilung der Angemessenheit berücksichtigt wird.
  2. Individuelle Wünsche: Der präferierte Ort und die Art der Bestattung spielen eine Rolle bei der Festlegung, was als angemessene Vorsorge betrachtet wird.
  3. Begrenzung der Vorsorgehöhe: Gerichtsurteile haben festgelegt, dass die Höhe der Bestattungsvorsorge nicht höher sein sollte als das Doppelte der Kosten einer Sozialbestattung.
  4. Einbeziehung der Grabpflegekosten: Kosten für die Grabpflege sind ebenfalls Teil der als geschützt angesehenen Bestattungsvorsorge.

Gerichte haben in einigen Fällen Beträge von über 10.000 Euro als angemessen betrachtet. Wenn eine Sterbegeldversicherung klar für die Bestattungskosten vorgesehen ist (Zweckbindung), gilt sie in der Regel als geschützt vor dem Zugriff durch das Sozialamt.

Zudem haben Hinterbliebene gemäß § 74 SGB XII einen Anspruch auf Kostenübernahme einer Sozialbestattung, wenn kein Erbe in der Lage ist, die Beerdigungskosten zu tragen. Dies stellt sicher, dass auch in finanziell schwierigen Situationen eine würdevolle Bestattung möglich ist.

Was sollte man bei der Sterbegeldversicherung  hinsichtlich Sozialhilfe beachten?

Um sicherzustellen, dass eine Sterbegeldversicherung nicht vom Sozialamt verwertet wird, ist es entscheidend, dass sie eine klare Zweckbindung aufweist und idealerweise auch definierte Bezugsberechtigte benannt sind.

Die Zweckbindung bedeutet, dass die Versicherungsleistung ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten vorgesehen ist. Dies stellt sicher, dass die Mittel aus der Versicherung einzig und allein für die Beerdigung verwendet werden und somit als Schonvermögen angesehen werden können.

Die Festlegung von Bezugsberechtigten – wie beispielsweise Kinder oder andere nahestehende Personen – stärkt diesen Schutz zusätzlich. Dadurch wird rechtlich klar festgelegt, dass die Versicherungssumme im Todesfall an diese Personen ausgezahlt wird, um die Bestattungskosten zu decken.

Dies hilft, die Mittel aus der Versicherung vor dem Zugriff durch das Sozialamt zu bewahren, auch wenn der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten in eine finanzielle Notlage gerät und Sozialhilfe beanspruchen muss.

Die Kombination aus Zweckbindung und der Benennung von Bezugsberechtigten ist somit eine effektive Maßnahme, um die Sterbegeldversicherung als Teil des Schonvermögens zu sichern und sie vor dem Zugriff durch staatliche Stellen zu schützen.

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