Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis | Informationen 2025
Erbe und Vermächtnis kurz gegenübergestellt
- Erbe vs. Vermächtnis: Erben treten in die rechtliche Position des Verstorbenen ein, werden Eigentümer des gesamten Nachlasses und haften für Schulden. Vermächtnisnehmer erhalten nur spezifische Teile des Nachlasses ohne Erbenstatus und Schuldenhaftung.
- Bedeutung des Testaments: Die Klarheit des Testaments entscheidet, ob jemand als Erbe oder Vermächtnisnehmer gilt. Einzelne Gegenstände im Testament deuten auf ein Vermächtnis hin, während das gesamte Vermögen eher auf Erbschaft hinweist.
- Schulden und Vermächtnisse: Vermächtnisnehmer sind normalerweise nicht für Nachlassschulden verantwortlich, außer bei belasteten Immobilien, wo sie ggf. die Finanzierung übernehmen müssen.
- Ablehnung eines Vermächtnisses: Vermächtnisse können ohne Frist abgelehnt werden, wobei die Ablehnung den Erben und nicht dem Nachlassgericht mitgeteilt wird.
- Arten von Vermächtnissen: Zu den Arten gehören Vorausvermächtnisse, Ersatzvermächtnisse und Nießbrauchsvermächtnisse, die verschiedene Möglichkeiten zur Verteilung spezifischer Nachlassteile bieten.
- Pflichtteil und Vermächtnis: Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses, unabhängig von einem Vermächtnis, und können wählen zwischen dem Vermächtnis plus Pflichtteilsrest oder dem vollen Pflichtteil.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis ist sowohl rechtlich als auch praktisch bedeutsam. Als Erbe tritt man rechtlich in die Position des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass man Eigentümer aller Gegenstände und Inhaber aller Forderungen und Rechte wird, die zum Nachlass gehören. Oftmals erfolgt dies innerhalb einer Erbengemeinschaft, bei der man sich das Erbe mit anderen teilt.

Was ist ein Vermächtnis?
Im Gegensatz zu einem Erbe erhält ein Vermächtnisnehmer durch das Vermächtnis lediglich einen spezifischen Teil des Nachlasses, ohne selbst Erbe zu werden (gemäß § 1939 BGB). Vermächtnisnehmer sind in keinem Erbschein aufgeführt und haften nicht für Schulden des Verstorbenen. Sie müssen sich auch nicht mit anderen Erben auseinandersetzen.
Die Erben sind verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer die vermachten Gegenstände auszuhändigen oder das Geldvermächtnis auszuzahlen.
Auch Vermächtnisnehmer müssen Erbschaftssteuer zahlen, auch wenn sie nicht als Erben eingesetzt wurden. Dies unterstreicht, dass unabhängig von der rechtlichen Stellung im Erbfall, sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer steuerliche Verpflichtungen haben können.
Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe
- Rechtliche Position als Erbe: Als Erbe tritt man rechtlich in die Position des Verstorbenen ein und wird Eigentümer aller Gegenstände, Forderungen und Rechte, die zum Nachlass gehören.
- Vermächtnis: Ein Vermächtnis gewährt lediglich einen spezifischen Teil des Nachlasses, ohne dass der Vermächtnisnehmer zum Erben wird. Vermächtnisnehmer haften nicht für Schulden des Verstorbenen.
- Rolle des Testaments: Ein Testament muss klar formulieren, ob jemand als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wird. Einzelne Gegenstände im Testament weisen eher auf ein Vermächtnis hin.
- Vermächtnis mit Schulden: Bei belasteten Vermächtnissen, insbesondere bei Immobilien mit Schulden, kann der Vermächtnisnehmer zur Übernahme der verbleibenden Finanzierung verpflichtet sein.
- Ablehnung eines Vermächtnisses: Ein Vermächtnis kann ohne feste Frist abgelehnt werden. Die Ausschlagung erfolgt gegenüber den Erben.
- Arten von Vermächtnissen und Pflichtteil: Es gibt verschiedene Vermächtnisarten (z.B. Vorausvermächtnis, Ersatzvermächtnis, Nießbrauchsvermächtnis). Pflichtteilsberechtigte können zwischen dem Vermächtnis und dem Pflichtteil wählen.
Die Rolle des Testaments beim Vermächtnis
Die Deutlichkeit und Klarheit eines Testaments ist entscheidend, um Missverständnisse nach dem Tod des Erblassers zu vermeiden. Manchmal ist es jedoch schwierig zu interpretieren, ob jemand im Testament als Erbe oder lediglich als Vermächtnisnehmer benannt wurde.
Gemäß § 2087 Abs. 2 BGB ist zu vermuten, dass eine Person als Vermächtnisnehmer betrachtet wird, wenn ihr nur ein einzelner Gegenstand zugedacht ist.
Beispielsweise wäre die Formulierung „mein Auto soll mein Neffe erben“ juristisch nicht ganz präzise, da es sich hierbei eher um ein Vermächtnis handelt. Im Gegensatz dazu würde eine Aussage wie „mein gesamtes Vermögen vermache ich meinem Sohn“, trotz der Verwendung des Wortes „vermachen“, als Erbeinsetzung interpretiert.
Für jemanden, der ein Testament verfasst, ist es daher ratsam, auf klare und eindeutige Formulierungen zu achten, um Unklarheiten zu vermeiden. Insbesondere in komplexeren Fällen, wie wenn mehrere Immobilien zum Nachlass gehören, ist es empfehlenswert, die Unterstützung eines Notars oder eines Fachanwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.
Diese Fachleute können dabei helfen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das die wahren Absichten des Erblassers klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt und somit spätere Konflikte oder Missverständnisse vermeidet.
Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer
Haupterbe | Begünstigter (Vermächtnisnehmer) | |
---|---|---|
Testamentarische Bezeichnung | “Meinem Sohn hinterlasse ich als Alleinerben mein gesamtes Vermögen.” | “Das Bild aus meinem Büro schenke ich meinem Freund als Vermächtnis.” |
Position in der Nachfolge | Der Haupterbe ist Mitglied und oft Verwalter der Erbengemeinschaft. | Der Begünstigte ist nicht in die Verwaltung des Nachlasses eingebunden. |
Recht auf Besitz | Der Haupterbe erwirbt das Recht auf das gesamte Erbe oder auf einen festgelegten Teil davon. | Der Begünstigte erhält einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, nicht aber Besitzansprüche am Gesamtnachlass. |
Nachlassdokumentation | Der Haupterbe wird im offiziellen Erbschein als Erbberechtigter geführt. | Der Begünstigte findet keine Erwähnung im Erbschein. |
Verzichtsmöglichkeit | Der Haupterbe kann durch Ausschlagung auf das Erbe und die damit verbundenen Pflichten verzichten. | Der Begünstigte kann das Vermächtnis ablehnen, ohne weitere Verpflichtungen zu haben. |
Steuerliche Verantwortung | Der Haupterbe ist verpflichtet, Erbschaftssteuer auf den Anteil des Erbes zu entrichten. | Der Begünstigte zahlt Erbschaftssteuer lediglich auf den Wert des ihm zugewendeten Vermächtnisses. |
Verbindlichkeiten | Der Haupterbe trägt die Verantwortung für die Schulden des Erblassers im Rahmen des Erbteils. | Der Begünstigte ist normalerweise nicht für die Schulden des Erblassers verantwortlich, es sei denn, es wurde anders bestimmt. |
Was passiert, wenn das Vermächtnis mit Schulden belastet ist?
Bei einem Vermächtnis, das mit Schulden belastet ist, ist die Lage für den Vermächtnisnehmer komplizierter. Grundsätzlich sind Vermächtnisnehmer nicht für Nachlassschulden verantwortlich.
Eine Ausnahme bildet jedoch der Fall, wenn das Vermächtnis eine noch nicht abbezahlte Immobilie umfasst. In diesem Fall kann es laut § 2165 Abs. 2 BGB erforderlich sein, dass der Vermächtnisnehmer die verbleibende Finanzierung übernimmt und regelmäßige Zahlungen an die Bank fortsetzt.
Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, im Testament eindeutig festzulegen, wie mit bestehenden Schulden umgegangen werden soll. Zwei Beispielformulierungen für ein Immobilienvermächtnis könnten lauten:
- Immobilie ohne Schulden: „Mein Haus in Potsdam soll meine Nichte Dorothee erhalten. Für die Immobilie besteht ein Immobilienkredit. Eine noch nicht getilgte Restschuld soll meine Nichte nicht übernehmen.”
- Immobilie mit Schulden: „Mein Haus in Potsdam soll meine Nichte Dorothee erhalten. Im Zeitpunkt des Vermächtnisfalls sind auf dem Grundbesitz ruhende Belastungen von meiner Nichte zu übernehmen, einschließlich der durch sie gesicherten Verbindlichkeiten. Letztere anstelle der Erben.“
Kann man ein Vermächtnis ablehnen?
Ja, ein Vermächtnis kann auch abgelehnt werden. Im Gegensatz zur Erbausschlagung, die innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen muss, gibt es für die Ausschlagung eines Vermächtnisses keine festgelegte Frist.
Die Ausschlagungserklärung erfolgt gegenüber den Erben und nicht gegenüber dem Nachlassgericht, wie es bei der Erbausschlagung der Fall ist. Dies bietet dem Vermächtnisnehmer eine größere Flexibilität und ermöglicht es, eine fundierte Entscheidung zu treffen, nachdem alle relevanten Informationen eingeholt wurden.
Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Vermächtnissen, die es dem Erblasser ermöglichen, flexibel festzulegen, wer was aus dem Nachlass erhalten soll. Der Kern eines jeden Vermächtnisses ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils (gemäß § 1939 BGB). Hier sind die drei wichtigsten Arten von Vermächtnissen:
Vorausvermächtnis
Ein Vorausvermächtnis ermöglicht es, einem Erben mehr zukommen zu lassen als den anderen, wobei der Begünstigte sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer ist.
Beispiel: Möchte der Erblasser einem Kind mehr vererben, könnte der Nachlass zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt werden, während einem Kind zusätzlich eine Immobilie als Vorausvermächtnis zufällt. Dieses Kind kann seinen Anspruch vor der Erbauseinandersetzung geltend machen, und das Haus wird nicht auf seinen Erbteil angerechnet.
Eine Herausforderung besteht darin, das Vorausvermächtnis von einer Teilungsanordnung zu unterscheiden. Bei einer Teilungsanordnung legt der Erblasser fest, wer was erhält, aber die Erben sollen insgesamt nicht mehr als ihre Erbquote bekommen. Die zugewiesenen Gegenstände werden dabei auf den Erbteil angerechnet (§ 2048 BGB). Daher ist eine klare Formulierung im Testament entscheidend.
Ersatzvermächtnis
Wenn ein Vermächtnisnehmer zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bereits verstorben ist, wird das Vermächtnis normalerweise hinfällig (§ 2160 BGB), und der Anspruch geht nicht auf die Erben des Vermächtnisnehmers über. Der Erblasser kann jedoch ein Ersatzvermächtnis anordnen (§ 2190 BGB), welches in Kraft tritt, falls der ursprünglich Bedachte nicht mehr lebt.
Nießbrauchsvermächtnis
Ein Nießbrauchsvermächtnis räumt dem Vermächtnisnehmer bestimmte Nutzungsrechte ein. So kann beispielsweise das Recht gewährt werden, eine Wohnung zu bewohnen, zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten, falls er diese nicht selbst nutzt. Ein Nießbrauch kann somit eine wertvolle Option sein, um jemandem Nutzungsrechte an einem Vermögensgegenstand zu überlassen, ohne ihm das Eigentum zu übertragen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass der Erblasser seine Absichten klar und eindeutig im Testament formuliert, um Missverständnisse und Streitigkeiten nach seinem Tod zu vermeiden.
Wann und wie erfährt man von einem Vermächtnis?
Wenn Sie als Vermächtnisnehmer in einem Testament bedacht wurden, werden Sie in der Regel durch ein Schreiben vom Gericht darüber informiert. Das Gericht benachrichtigt sowohl die Erben als auch etwaige Vermächtnisnehmer über den Inhalt des Testaments. Mit diesem Schreiben können Sie sich an die Erben wenden und Ihren Anspruch aus dem Vermächtnis geltend machen.
Ihr Anspruch gegen die Erben verjährt nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem Sie von Ihrem Vermächtnis erfahren haben. Bei Grundstücken verlängert sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre (gemäß § 196 BGB).
Wie verhält es mit dem Pflichtteil beim Vermächtnis?
Hinsichtlich des Verhältnisses eines Vermächtnisses zum Pflichtteil ist zu beachten: Wenn Sie beabsichtigen, einen nahen Angehörigen zu enterben, hat dieser trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil seines Erbanteils. Dieses Recht kann nicht umgangen werden, indem dem Angehörigen lediglich ein kleines Vermächtnis zugewiesen wird.
Pflichtteilsberechtigte haben ein Wahlrecht: Sie können entweder das Vermächtnis annehmen und zusätzlich die Differenz zwischen dem Wert des Vermächtnisses und dem Pflichtteil als sogenannten Pflichtteilsrest einfordern, oder sie können das Vermächtnis ausschlagen und stattdessen ihren vollen Pflichtteil verlangen (gemäß § 2307 Abs. 1 BGB).
Diese Regelung stellt sicher, dass Pflichtteilsberechtigte zumindest einen Mindestanteil des Nachlasses erhalten, unabhängig von den Bestimmungen im Testament.
Diese Seite bewerten?
Durchschnittliche Bewertung 4.3 / 5. Anzahl Bewertungen: 26
Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.