Sterbegeldversicherung bei Corona | Hinweise 2025

Sterbegeldversicherung bei Corona in Kürze erklärt

  • Auswirkungen der Covid-19-Pandemie: Es entstanden Unsicherheiten bezüglich der Abdeckung von durch Covid-19 verursachten Todesfällen und der Möglichkeit, während einer Coronavirus-Infektion eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
  • Kulanzmaßnahmen von Versicherern: Viele Lebensversicherer haben kulantere Regelungen zur Beitragsstundung eingeführt, um Kunden in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen und den vollen Versicherungsschutz zu erhalten.
  • Versicherungsschutz bei bestehenden und neuen Verträgen: Bestehende Sterbegeldversicherungen decken Todesfälle aufgrund von Covid-19 ab; bei Neuverträgen sollten Personen mit Covid-19-Infektion Tarife ohne Gesundheitsprüfung wählen.
  • Pandemiebedingte Ausschlussklauseln: In den Versicherungsbedingungen enthaltene Ausschlussklauseln für Ereignisse wie Krieg oder ABC-Waffen greifen nicht bei Todesfällen durch Covid-19, da es sich nicht um eine vorsätzliche Freisetzung handelt.
  • Häufige Fragen in der Pandemiezeit: Fragen zur Versicherbarkeit bei bestehender Corona-Infektion, Deckung von Covid-19-bedingten Todesfällen und Möglichkeiten für Angehörige, ohne deren Wissen versichert zu werden, sowie Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten wie Beitragsstundung, werden erörtert.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Coronavirus-Pandemie für die Sterbegeldversicherung?

In diesen herausfordernden Zeiten, geprägt von existenziellen Sorgen, sind viele Versicherte verunsichert und es kommen Fragen auf:

  • Sind Todesfälle, die durch Covid-19 verursacht werden, im Rahmen der Sterbegeldversicherung abgedeckt?
  • Ist es möglich, auch während einer Infektion mit dem Coronavirus einen Antrag auf eine Sterbegeldversicherung zu stellen?
  • Welche Bedeutung hat eine weltweite Reisewarnung für den Schutz bei Rückholkosten?
  • Und gibt es in der aktuellen Krise besondere Kulanzregelungen, beispielsweise zur Stundung von Beiträgen?
Auswirkungen der SARS-CoV-2 (Covid) Pandemie auf Sterbegeldversicherungen
Auswirkungen der SARS-CoV-2 (Covid) Pandemie auf Sterbegeldversicherungen

Zahlt die Sterbe­geld­versicherung auch bei Corona?

Mit der globalen Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der daraufhin von der WHO erklärten Pandemie des Covid-19-Virus entstanden weltweit Unsicherheiten und Fragen. Dies betrifft auch den Bereich der Sterbegeldversicherungen, bei dem sich viele Kunden fragen, welche Auswirkungen die Coronakrise auf ihren Versicherungsschutz hat.

Verunsicherung bei Kunden: Was bedeutet die Pandemie für die Sterbegeldversicherung?

In diesen herausfordernden Zeiten, geprägt von existenziellen Sorgen, kommen bei Versicherten Fragen auf:

  • Sind Todesfälle, die durch Covid-19 verursacht werden, im Rahmen der Sterbegeldversicherung abgedeckt?
  • Ist es möglich, auch während einer Infektion mit dem Coronavirus einen Antrag auf eine Sterbegeldversicherung zu stellen?
  • Welche Bedeutung hat eine weltweite Reisewarnung für den Schutz bei Rückholkosten?
  • Und gibt es in der aktuellen Krise besondere Kulanzregelungen, beispielsweise zur Stundung von Beiträgen?

Klärung und Unterstützung: Antworten und Hinweise zur Sterbegeldversicherung während der Pandemie

In der folgenden Abhandlung klären wir diese und weitere Fragen, um Ihnen Orientierung und Sicherheit zu bieten. Es ist unser Anliegen, Sie mit hilfreichen Tipps und wichtigen Hinweisen zu unterstützen, damit Sie in diesen unsicheren Zeiten einen klaren Überblick über Ihren Versicherungsschutz und die Möglichkeiten innerhalb Ihrer Sterbegeldversicherung behalten.

COVID-19-bedingte Sonderregelungen bei Lebensversicherungen

Kulante Beitragsstundung als Reaktion auf die Pandemie

Als Reaktion auf die durch COVID-19 verursachten Herausforderungen haben fast alle Lebensversicherer kulantere Regelungen zur Beitragsstundung eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Kunden vor den Nachteilen einer Beitragsfreistellung oder (Teil-)Kündigung zu schützen. Besonders im Fokus stehen dabei Beitragszahler, die aufgrund der aktuellen Lage in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Diese Unterstützung soll unkompliziert und unbürokratisch erfolgen.

Temporäre und befristete Sonderregelungen

Die Sonderregelungen zur Stundung sind temporärer Natur und je nach Versicherer bis zu einem bestimmten Datum befristet. Für spezifische Informationen zu diesen Regelungen sollten Kunden sich direkt an ihren Versicherer oder den betreuenden Versicherungsvermittler wenden.

Modalitäten der Beitragsstundung

In der Regel ist im Bereich der Lebensversicherung eine zinslose Stundung der Beiträge formlos für bis zu sechs Monate möglich, und dies ohne einen besonderen Grund nachzuweisen. Die Stundung ist flexibel gestaltbar: Sie kann nach der Erstantragstellung verlängert oder verkürzt werden. Für die Beantragung genügt eine einfache Willenserklärung des Kunden.

Vorteile der Stundung gegenüber Beitragsfreistellung

Ein wesentlicher Vorteil der Beitragsstundung gegenüber einer Beitragsfreistellung ist der Erhalt des vollen Versicherungsschutzes während der Stundungsperiode. Anders als bei einer Beitragsfreistellung profitieren Kunden somit weiterhin vom vollen Schutz ihrer Versicherung. Die während der Stundung entstandene Beitragslücke wird später durch entsprechende Nachzahlungen ausgeglichen.

Sollte nach dem Ende der Stundungszeit die Beitragszahlung nicht oder nur in reduzierter Form wieder aufgenommen werden, kommen dann die üblichen Regelungen zur Beitragsreduzierung oder (Teil-)Kündigung zur Anwendung.

Corona: Einfluss auf den Versicherungsschutz in der Sterbegeldversicherung

Unterschiedliche Auswirkungen auf bestehende und neue Verträge

Die Covid-19-Pandemie wirft Fragen über die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Sterbegeldversicherung auf. Es ist sinnvoll, zwischen bestehenden Verträgen und Neuverträgen zu differenzieren:

Bestehende Verträge

Bei bestehenden Sterbegeldversicherungen wird grundsätzlich unabhängig von der Todesursache geleistet. Eine mögliche Ausnahme stellt der Suizid in den ersten zwei bis drei Jahren nach Versicherungsbeginn dar, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. Das bedeutet, dass auch Todesfälle aufgrund von Covid-19 abgedeckt sind, unter Beachtung der üblichen Wartezeiten.

Neue Verträge

Bei Neuverträgen kann die Versicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Bei Tarifen mit Gesundheitserklärung ist eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus anzugeben. Für Personen mit vermuteter oder bestätigter Infektion empfiehlt es sich, Tarife ohne Gesundheitsprüfung zu wählen.

Beachten Sie, dass einige Versicherer wie Barmenia, IDEAL, Monuta, Nürnberger oder SIGNAL IDUNA lediglich einen bedingten Verzicht auf Gesundheitsfragen haben.

Andere Anbieter wie LV 1871 und Bayerische verzichten gänzlich auf gesundheitsbezogene Annahmekriterien, sodass der Antrag unabhängig vom Gesundheitszustand gestellt werden kann.

Bei der Wahl des richtigen Tarifs können neue Verträge auch während der Pandemie problemlos beantragt werden. Bestehende Verträge bieten weiterhin Versicherungsschutz.

Pandemiebedingte Ausschlussklauseln in Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen von Sterbegeldversicherungen in Deutschland enthalten häufig Ausschlussklauseln für spezifische Szenarien wie Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg, oder den Einsatz bzw. die Freisetzung von ABC-Waffen/Stoffen (atomar, biologisch, chemisch).

Im Falle eines Todes im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Kriegshandlungen oder dem vorsätzlichen Einsatz von ABC-Waffen bzw. Stoffen, kann die Versicherungsleistung eingeschränkt sein. Allerdings, da die Covid-19-Pandemie eine biologische Ursache hat und nicht vorsätzlich verursacht wurde, bleibt der vollständige Versicherungsschutz bestehen.

Selbst bei einer hypothetischen vorsätzlichen Freisetzung würde nicht der gesamte Versicherungsschutz erlöschen, sondern es würde stattdessen der am Todestag berechnete Rückkaufswert geleistet.

Definition einer Pandemie und deren Bedeutung für Versicherungen

Was versteht man unter einer Pandemie?

Eine Pandemie unterscheidet sich wesentlich von einer Epidemie. Während eine Epidemie eine Massenerkrankung innerhalb eines bestimmten Landes oder einer Region beschreibt, bezeichnet eine Pandemie eine Infektionskrankheit, die sich weltweit und länderübergreifend ausbreitet und eine außerordentlich hohe Anzahl von Menschen betrifft.

Eine solche globale Ausbreitung, wie sie beim Coronavirus SARS-CoV-2 beobachtet wurde, wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt und offiziell als Pandemie erklärt.

Pandemien in den Versicherungsbedingungen (AVB) der Sterbegeldversicherung

In den Bedingungen der Sterbegeldversicherungen in Deutschland finden sich spezielle Ausschlussklauseln für bestimmte Situationen wie Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder den Einsatz bzw. die Freisetzung von ABC-Waffen/-Stoffen. Hierbei steht “ABC” für atomare, biologische oder chemische Stoffe.

Auswirkungen auf die Versicherungsleistung bei bestimmten Ereignissen

Die Versicherungsleistung kann eingeschränkt sein, wenn der Tod der versicherten Person in direktem oder indirektem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht oder durch den vorsätzlichen Einsatz von ABC-Waffen bzw. Stoffen verursacht wurde. Die Betonung liegt hier auf dem Aspekt der Vorsätzlichkeit.

Covid-19 Pandemie und Versicherungsschutz

Obwohl die Covid-19-Pandemie biologisch bedingt ist, durch den SARS-CoV-2 Virus, betreffen die oben genannten Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen primär vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse. Das bedeutet, selbst wenn eine Pandemie als Folge einer vorsätzlichen Handlung entstünde, würde der Versicherungsschutz nicht vollständig erlöschen. In einem solchen Fall würde anstelle der üblichen Versicherungsleistung der Rückkaufswert der Versicherung zum Zeitpunkt des Todes ausgezahlt werden.

Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung in Zeiten von Corona

Kann ich bei bestehender Corona-Infektion noch einen Sterbegeldversicherung Antrag stellen?

Wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden oder eine Infektion vermuten, empfiehlt es sich, einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung und ohne gesundheitsbezogene Ausschlusskriterien zu wählen. Diese Tarife haben in der Regel eine Wartezeit, die möglichst kurz sein sollte. Insbesondere für ältere Antragsteller sind Sterbeversicherungen mit Wartezeiten von maximal 6 Monaten bis 1 Jahr empfehlenswert. Einige Tarife bieten trotz kundenfreundlicher Wartezeiten günstige Konditionen an.

Sind Todesfälle durch Covid-19 in einer Pandemie in der Sterbegeldversicherung versichert?

Obwohl in den Versicherungsbedingungen Ausschlüsse für ABC-Stoffe (atomar, biologisch, chemisch) existieren, betonen die Bedingungen, dass nur der vorsätzliche Einsatz dieser Stoffe die Leistung einschränkt. Bei Covid-19, verursacht durch den SARS-CoV-2 Virus, bleibt der volle Versicherungsschutz bestehen, da es sich nicht um eine vorsätzliche Freisetzung handelt. Sollte dennoch Vorsatz im Spiel sein, wird statt der vollständigen Leistung der Rückkaufswert am Todestag ausgezahlt.

Kann ich Angehörige ohne deren Wissen mit einer Sterbegeldversicherung versichern?

Ja, einige Versicherer erlauben den Abschluss einer Sterbegeldversicherung für Dritte, wie Partner, Kinder oder Eltern, auch ohne deren Wissen und Unterschrift. Hierbei sind jedoch oft die Versicherungssummen begrenzt. Auch für betreute Personen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherung abgeschlossen werden. Jeder Versicherer hat unterschiedliche Bedingungen, daher sollte jeder Fall individuell betrachtet werden.

Was kann ich tun bei Zahlungsschwierigkeiten der Sterbegeldversicherung aufgrund der Corona-Krise?

Bei finanziellen Engpässen können Sie eine Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung oder Beitragsstundung Ihrer Sterbegeldversicherung beantragen. Dies muss schriftlich vereinbart werden. Bei einer Beitragsfreistellung wird die Versicherungssumme auf einen beitragsfreien Betrag reduziert.

Bei einer Reduzierung muss die verbleibende Summe und der Beitrag bestimmte Mindestwerte nicht unterschreiten. Sterbegeldversicherungen können jederzeit gekündigt werden, wobei der Rückkaufswert abzüglich Stornoabzug ausgezahlt wird.

Viele Versicherer bieten aktuell kulante Sonderregelungen zur Beitragsstundung an, wobei während der Stundung der volle Versicherungsschutz erhalten bleibt. Nach der Stundung werden die Beiträge nachgezahlt.

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