Erbaufteilung in Deutschland | Informationen 2025

Erbaufteilung kurz zusammengefasst

  • Die Aufteilung des Erbes hängt davon ab, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat.
  • Im deutschen Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist.
  • Bei der Erbaufteilung werden zunächst die engsten Verwandten bevorzugt, beginnend mit eigenen Kindern, Enkeln, Eltern und Geschwistern.
  • Ehepartner erhalten in der Regel die Hälfte des Erbes neben den leiblichen Kindern.
  • Die Familie des überlebenden Partners wird bei der Erbaufteilung nicht berücksichtigt.
  • Weit entfernte Verwandte erben nur, wenn keine eigenen Kinder oder Enkel und keine Eltern oder Geschwister vorhanden sind.

Erbaufteilung: Regelungen für die Verteilung des Erbes

Die Art und Weise, wie das Erbe aufgeteilt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob der Verstorbene ein Testament verfasst hat oder nicht. Wenn kein Testament vorhanden ist, greift das deutsche Erbrecht und bestimmt die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass das Erbe nach einer bestimmten Hierarchie unter den potenziellen Erben aufgeteilt wird.

Die Aufteilung des Erbes hängt insbesondere davon ab, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat.
Die Aufteilung des Erbes hängt insbesondere davon ab, ob der Erblasser ein Testament hinterlassen hat.

Was erfahren Sie hier zum Thema Erbaufteilung?

Vererbbares Erbe:

  • Das Erbe umfasst den gesamten Nachlass, einschließlich Vermögen, Grundstücke, Immobilien, Hausrat, Tiere, Waffen und digitale Vermögenswerte.
  • Verbindlichkeiten wie Schulden gehören ebenfalls zum Erbe.

Erbfähigkeit:

  • Erbfähig sind natürliche Personen, ungeborene Kinder, die lebend geboren werden, und juristische Personen, die wirksam gegründet und nicht aufgelöst sind.

Unterschied zwischen Erb- und Vermächtnisnehmer:

  • Erben erhalten Teile oder das gesamte Vermögen des Verstorbenen, während Vermächtnisnehmer nur bestimmte Vermögensgegenstände erhalten.

Erbaufteilung ohne Testament:

  • Gesetzliche Erbfolge berücksichtigt verschiedene Ordnungen von Erben in absteigender Hierarchie.
  • Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, und das Erbe wird hierarchisch aufgeteilt.

Erbaufteilung mit Testament oder Erbvertrag:

  • Die Aufteilung erfolgt gemäß den im Testament oder Erbvertrag festgelegten Anweisungen.
  • Testamentsvollstrecker können bei der Aufteilung helfen.
  • Ein Erbvertrag regelt das Erbrecht vertraglich und steht über der gesetzlichen Erbfolge.

Das Erbe für Ehegatten:

  • Ehepartner haben Anspruch auf einen Teil des Erbes, abhängig von der Anwesenheit anderer Erben erster oder zweiter Ordnung.

Besonderheiten bei der Erbaufteilung

Was ist eine Urne?

  • Pflichtteilsberechtigte Personen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, auch wenn ein Testament existiert.
  • Pflichtteilsberechtigt sind Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel und Eltern.
  • Wenn keine Erben vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat.
  • Erben können erbunwürdig sein, wenn sie bestimmte Handlungen gegenüber dem Verstorbenen begangen haben.
  • Das Erbe kann ausgeschlagen werden. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen oder 6 Monate im Ausland.
  • Die Ausschlagung des Erbes muss beglaubigt werden, andernfalls geht das Erbe automatisch an den Erbnehmer über.

Erbaufteilung in Deutschland

Die Art und Weise, wie das Erbe aufgeteilt wird, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob der Verstorbene ein Testament verfasst hat oder nicht. Wenn kein Testament vorhanden ist, greift das deutsche Erbrecht und bestimmt die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass das Erbe nach einer bestimmten Hierarchie unter den potenziellen Erben aufgeteilt wird.

Hierarchie bei der Erbaufteilung

Die Hierarchie bei der Erbaufteilung berücksichtigt zunächst die engsten Verwandten des Verstorbenen. Dies sind normalerweise die eigenen Kinder. Wenn keine Kinder vorhanden sind, werden Enkel, Eltern und Geschwister in dieser Reihenfolge berücksichtigt. Der Ehepartner des Verstorbenen hat ebenfalls einen Anspruch auf einen Teil des Erbes, in der Regel die Hälfte neben den leiblichen Kindern.

Bei der Erbaufteilung wird die Familie des überlebenden Ehepartners normalerweise nicht berücksichtigt. Weit entfernte Verwandte haben Anspruch auf das Erbe nach deutschem Erbrecht nur dann, wenn der Verstorbene keine eigenen Kinder oder Enkel hat und auch keine Eltern oder Geschwister mehr am Leben sind.

Was gehört alles zum Erbe?

Das Erbe, das aufgeteilt werden kann, umfasst den gesamten Nachlass des Verstorbenen, einschließlich seines Vermögens, Grundstücke, Immobilien, persönliche Gegenstände, Haustiere, Schulden und digitale Vermögenswerte. Bevor das Erbe aufgeteilt wird, erhalten die Hinterbliebenen in der Regel keine Informationen über den Umfang oder die Art des Nachlasses.

Wer kann Erbe sein?

Die Fähigkeit, Erbe zu sein, bezieht sich auf die Berechtigung, die Rechtsnachfolge des Verstorbenen anzutreten. Dieses Recht steht nicht Tieren, Objekten oder fiktiven Personen zu, sondern nur natürlichen oder juristischen Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören lebende Personen, ungeborene Kinder, die lebend geboren werden, und juristische Personen wie Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen existieren und nicht aufgelöst sind.

Was ist der Unterschied zwischen Erben und Vermächtnisnehmern?

Im Erbrecht wird zwischen Erben und Vermächtnisnehmern unterschieden. Erben erhalten Teile oder das gesamte Vermögen des Verstorbenen, während Vermächtnisnehmer nur bestimmte Vermögensgegenstände oder Vermächtnisse erhalten. Die Rechte und Pflichten eines Erben gelten nicht für Vermächtnisnehmer.

Erbaufteilung ohne Testament

Die Erbaufteilung ohne ein Testament erfolgt gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Dies bedeutet, dass das Erbe in einer bestimmten Reihenfolge unter den verschiedenen Ordnungen von Erben aufgeteilt wird, angefangen bei den direkten Nachkommen des Verstorbenen bis hin zu entfernteren Verwandten. Wenn es mehrere Erben gibt, entsteht eine Erbengemeinschaft, und das Erbe wird hierarchisch aufgeteilt.

Erbaufteilung mit Testament

Bei Vorhandensein eines Testaments oder eines Erbvertrags wird das Erbe gemäß den darin festgelegten Anweisungen verteilt. Dies ermöglicht es dem Verstorbenen, individuelle Wünsche und Vorstellungen zur Erbaufteilung zu berücksichtigen. Testamentsvollstrecker können bei der Umsetzung dieser Anweisungen behilflich sein.

Ehepartner haben gemäß dem Erbrecht für Ehegatten bestimmte Ansprüche auf das Erbe des Verstorbenen. Diese Ansprüche variieren je nachdem, ob es andere Erben erster oder zweiter Ordnung gibt. In einigen Fällen können Ehegatten auch ein gemeinschaftliches Testament erstellen, um bestimmte Regelungen des Erbrechts zu umgehen.

Pflichtteil: Wer erbt wieviel?

Um sicherzustellen, dass enge Angehörige und der überlebende Ehepartner nicht vollständig von der Erbaufteilung ausgeschlossen werden, sieht das deutsche Erbrecht einen Pflichtteil vor. Pflichtteilsberechtigte Personen haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, auch wenn ein Testament vorhanden ist. Dies betrifft Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder, Enkel und Eltern.

Wer erbt, wenn keine Erben zu bestimmen sind?

Es gibt auch bestimmte Besonderheiten bei der Erbaufteilung im Erbrecht. Wenn keine Erben vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat über, der die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt.

Können Erben ausgeschlossen werden?

Personen, die bestimmte schwerwiegende Handlungen gegenüber dem Verstorbenen begangen haben, können als erbunwürdig gelten und vom Erbe ausgeschlossen werden. Wenn ein Erbe das Erbe ausschlagen möchte, gibt es bestimmte Verfahren und Fristen, die beachtet werden müssen.

Insgesamt ist die Erbaufteilung ein komplexer rechtlicher Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter das Vorhandensein eines Testaments, die Verwandtschaftsverhältnisse und die individuellen Wünsche des Verstorbenen. Wenden Sie sich am besten an einen spezialisierten Erbrechtsanwalt, der Sie über die geltenden Gesetze und Regelungen im Erbrecht informiert, um eine reibungslose Aufteilung des Erbes sicherzustellen.

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