Staatliche Leistungen bei Sterbegeld in Deutschland in 2025

Sterbegeldversicherung kurz zusammengefasst

  • Staatliches Sterbegeld: Bis 2004 gab es finanzielle Unterstützung für Bestattungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
  • Private Vorsorge: Seit Abschaffung des Sterbegelds sind private Absicherungen wie Sterbegeldversicherung gefragt. Hier wird das Sterbegeld in Form eines vorab festgelegten Versicherungsbetrags gezahlt.
  • Sterbevierteljahr: Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt drei Monatsrenten an den überlebenden Ehepartner.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Unfalltod gibt es Todesfallentschädigungen.
  • Spezielle Gruppen: Kriegsopfer, Staatsbeamte und Gewerkschaftsmitglieder haben besondere Regelungen für Todesfallentschädigungen.

Staatliches Sterbegeld

Früher bot die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für Bestattungskosten, die als Sterbegeld bekannt war. Diese finanzielle Hilfe wurde bis 2004 gewährt. Doch mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das am 14. November 2003 in Kraft trat, wurde diese Unterstützung leider gestrichen. Vor diesem Datum hatten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland Anspruch auf diese Unterstützung.

Durch das Sterbegeld sollen die Kosten der Bestattung finanziert werden.
Durch das Sterbegeld sollen die Kosten der Bestattung finanziert werden.

Früheres Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen

Um diese Unterstützung zu bekommen, musste der Verstorbene entweder selbst oder durch Familienmitglieder vor 1989 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Diese Regelung galt auch für die ehemalige DDR. Personen, die nach 1989 beitraten, hatten keinen Anspruch auf dieses Sterbegeld.

Es gab Unterscheidungen bei der Auszahlungshöhe je nachdem, ob der Verstorbene selbst Mitglied war oder über die Familienversicherung versichert war. Familien von verstorbenen Mitgliedern erhielten bis zu 2100 DM oder 1050 Euro, während für Familien von versicherten Angehörigen nur 1050 DM oder 525 Euro vorgesehen waren.

Selbst mit dieser Hilfe waren die Bestattungskosten oft nicht gedeckt, weshalb viele auf private Vorsorgemaßnahmen angewiesen waren.

Um das Sterbegeld zu erhalten, mussten nur wenige Dokumente wie die Krankenversicherungskarte, die Sterbeurkunde und die Rechnungen vorgelegt werden. Der Betrag wurde der Person überwiesen, die die Unterlagen eingereicht hat. Es war auch möglich, den Betrag direkt an den Bestatter zu überweisen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorlag.

Für Personen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren, gab es generell keine solche Unterstützung. In diesen Fällen mussten sie auf private Sparmaßnahmen zurückgreifen.

Das staatliche Sterbegeld wurde zwischenzeitlich abgeschafft

Wer zahlt die Kosten für die Bestattung?

Das Sterbegeld in seiner früheren Form existiert nicht mehr. Normalerweise wurde dieses Geld der Person gegeben, die für die Beerdigungskosten aufgekommen ist. Heutzutage können sich Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen lediglich durch private Vorsorgemaßnahmen absichern. Möglichkeiten hierfür sind die Sterbegeldversicherung, die Risikolebensversicherung oder klassische Geldanlagen wie Fest- und Tagesgeld.

Von diesen Optionen ist die Sterbegeldversicherung die populärste Wahl. Hierbei sichert man sich durch moderate Beiträge finanziell für die eigenen Bestattungskosten ab. Diese Versicherung ist lebenslang gültig, wobei Beiträge in der Regel nur bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden müssen. Einige namhafte Sterbegeld-Anbieter sind Ideal Versicherung, Dela Sterbegeldversicherung, GE-BE-IN Versicherungen, InterRisk Versicherung, Gothaer Versicherungen und Generali.

Ab 18 Jahren und bis zu maximal 90 Jahren kann eine solche Versicherung in Anspruch genommen werden. Je jünger die versicherte Person bei Abschluss ist, desto niedriger sind die Beiträge. Daher wird jungen Menschen oft eine Sterbegeldversicherung oder auch eine Risikolebensversicherung empfohlen.

Dies ist ein essenzieller Schritt für all jene, die ihre Angehörigen nicht mit den Kosten belasten wollen. Denn es entstehen nicht nur Kosten für die Beerdigung und das Grab, sondern auch für Trauerfeiern, den Sarg, die Grabpflege und weitere Posten.

Bietet die gesetzliche Rentenversicherung Unterstützung für Beerdigungskosten?

Auch wenn die traditionelle Sterbegeldzahlung nicht mehr verfügbar ist, gibt es andere staatliche Hilfen. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt, nach Antragstellung, drei volle Monatsrenten an den überlebenden Ehegatten. Dieser Zuschuss wird oft als “Sterbevierteljahr” bezeichnet. Der Hinterbliebene erhält für drei Monate die volle Rente des verstorbenen Partners.

Nach diesem Zeitraum wird die reduzierte Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt. Es ist ratsam, dass die Hinterbliebenen sich diesen Betrag von der gesetzlichen Rentenversicherung ausrechnen lassen. Vertrauenspersonen stehen für Beratung zur Verfügung. Die nötigen Informationen erhält man beim zuständigen Rentenversicherungsträger, sei es die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Bfa) oder die Landesversicherungsanstalt des jeweiligen Bundeslandes (LVA).

Nach Kontaktaufnahme werden die relevanten Dokumente zugeschickt. Ein Antrag auf das “Sterbevierteljahr” zählt gleichzeitig als Rentenantrag. Genauere Informationen über die Rentenhöhe können nur von der BFA oder LVA bereitgestellt werden.

Es empfiehlt sich, sich frühzeitig an diese Institutionen zu wenden, um alle notwendigen Informationen und Unterlagen zu erhalten und um sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt und rechtzeitig geltend gemacht werden.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung den Hinterbliebenen Geld im Falle eines Unfalltodes?

Falls jemand infolge eines Unfalls verstirbt und ein Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, kommt die gesetzliche Unfallkasse für eine Todesfallentschädigung auf. Sollte trotz aller präventiven Maßnahmen ein tödlicher Arbeitsunfall oder eine tödliche Berufskrankheit auftreten, stellt die gesetzliche Unfallversicherung finanzielle Absicherungen für die Hinterbliebenen bereit. Diese Absicherungen umfassen eine Todesfallentschädigung und die eventuellen Kosten für die Überführung des Verstorbenen.

Die Pauschalentschädigung im Todesfall durch die gesetzliche Unfallversicherung entspricht 1/7 der zum Zeitpunkt des Todes aktuellen Bezugsgröße, wobei regionale Unterschiede zwischen Ost und West berücksichtigt werden.

Anspruchsberechtigt für die Todesfallentschädigung sind Familienmitglieder, die die Beerdigungskosten getragen haben. Falls nicht die Familie, sondern eine dritte Partei für diese Kosten aufkommt, werden die tatsächlichen Ausgaben bis zum Betrag der Todesfallentschädigung erstattet.

Unter gewissen Umständen übernimmt die Unfallversicherung auch die Überführungskosten zum Bestattungsort. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Todesort nicht der Hauptwohnsitz war und der Verstorbene sich aus versicherungspflichtigen Gründen dort befand. Weitere Details dazu sind im § 64 Absatz 2 SGB VII vermerkt.

Haben Verwandte von Opfern des Krieges, Staatsbediensteten oder Gewerkschaftsmitgliedern auch Anspruch auf Beerdigungskosten?

Verstorbene Kriegsopfer, die Hinterbliebene hinterlassen, erhalten ebenfalls eine Todesfallentschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese beläuft sich auf das Dreifache der monatlichen Bezüge. Eine Voraussetzung hierfür ist das Zusammenleben des Hinterbliebenen mit dem Verstorbenen. Auch im öffentlichen Sektor gibt es eine entsprechende Entschädigung.

Diese berechnet sich aus bis zu drei Monatsgehältern. Zur Antragsstellung sind Sterbeurkunde und Nachweise der Verwandtschaft notwendig, häufig genügt das Familienstammbuch als Beleg. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im § 37 des Bundesversorgungsgesetzes zu finden.

Die Beantragung der Entschädigung muss bei der zuständigen Versorgungsstelle erfolgen. Es gibt auch die Option, der Stelle einen informellen Antrag mit den nötigen Dokumenten zukommen zu lassen. Dies ist vorzugsweise dann der Fall, wenn ein persönlicher Besuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Verstorbene Staatsbeamte haben ebenfalls Ansprüche, die sich auf die vollen Bezüge des Sterbemonats belaufen. Üblicherweise sind die Hinterbliebenen auch die Erben. Ohne Kostenbeleg erhalten Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder das Doppelte der Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Pensionen.

Erhalten Gewerkschaftsmitglieder eine Todesfallentschädigung?

Gewerkschaftsmitglieder könnten ebenfalls eine Todesfallentschädigung erhalten, basierend auf ihrer Mitgliedschaftsdauer. Beispielsweise könnte die Entschädigung bei einer Mitgliedschaft von über 40 Jahren das Sechzehnfache des monatlichen Durchschnittsbeitrags der letzten 12 Monate vor dem Todesfall betragen.

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