Sterbegeldversicherung Steuer | Tipps und Hinweise 2025

In Kürze zusammengefasst: Sterbegeldversicherung Steuer

  • Steuerfreiheit der Auszahlung: Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei, sowohl für die Bezugsberechtigten als auch bei einem verbleibenden Restbetrag nach der Bestattung.
  • Besteuerung bei vorzeitiger Kündigung: Bei einer vorzeitigen Kündigung der Versicherung wird der Rückkaufswert besteuert, insbesondere die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert.
  • Erbschaftsteuer: Obwohl das ausgezahlte Sterbegeld grundsätzlich der Erbschaftsteuer unterliegt, sind meist keine Steuern zu zahlen, da die Versicherungssummen häufig unter den gesetzlichen Freibeträgen liegen.
  • Kirchensteuer: Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, die Kirchensteuer für kirchensteuerpflichtige Personen einzubehalten und weiterzuleiten.
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge: Beiträge zu Sterbegeldversicherungen, die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, können als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden. Für nach 2005 abgeschlossene Verträge ist dies jedoch nicht mehr möglich.

Wofür ist die Sterbegeldversicherung gedacht?

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung, und dient dazu, Hinterbliebene finanziell bei der Bestattung zu unterstützen. In diesem Kontext sind die steuerlichen Regelungen sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Begünstigten von Bedeutung.

Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei
Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei

Welche Merkmale hat eine Sterbegeldversicherung?

Bei einer Sterbegeldversicherung bestimmt der Versicherungsnehmer eine festgelegte Summe, die nach dem Ableben zur Deckung der Beerdigungskosten verwendet wird. Die Versicherung zielt darauf ab, den Hinterbliebenen eine finanzielle Entlastung zu bieten, sodass sie sich auf die Trauerbewältigung konzentrieren können, ohne gleichzeitig finanzielle Sorgen tragen zu müssen. Beerdigungen können kostspielig sein, selbst bei einer Auswahl an günstigen Optionen.

Zu den wesentlichen Merkmalen einer Sterbegeldversicherung gehören:

  1. Beitragszahlungen: Versicherungsnehmer leisten regelmäßige Zahlungen in die Versicherung.
  2. Tarifoptionen: Es gibt Tarife, die Gesundheitsfragen stellen, und solche, die stattdessen eine Wartezeit vorsehen, die von einigen Monaten bis zu einigen Jahren reichen kann.
  3. Beitragsdauer: Die Beitragszahlungen erstrecken sich meist bis zum 85. Lebensjahr, wobei es auch Tarife mit lebenslangen Zahlungen gibt.
  4. Auszahlung: Unabhängig vom Zeitpunkt des Todes nach Versicherungsbeginn oder Ende der Wartezeit wird die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  5. Lebenslanger Schutz: Der Versicherungsschutz besteht über die gesamte Lebensdauer des Versicherungsnehmers.
  6. Abschlussalter: Die Versicherung kann in fast jedem Lebensalter abgeschlossen werden.

In Bezug auf die Besteuerung regelt das Einkommensteuergesetz (EStG) die steuerlichen Aspekte der Sterbegeldversicherung. Es ist entscheidend zu klären, ob und in welchem Umfang die Versicherungsleistungen der Einkommensteuer unterliegen und ob die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar sind. Diese steuerlichen Regelungen beeinflussen sowohl die finanzielle Planung des Versicherungsnehmers als auch die der Begünstigten.

Wer trägt die Kosten, wenn keine Sterbegeldversicherung vorhanden ist?

Wenn man auf eine Sterbegeldversicherung verzichtet und keine finanziellen Mittel für die Beerdigung hinterlässt, müssen die nächsten Angehörigen in Deutschland für die Bestattungskosten aufkommen, da hier eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht.

Sollten die Angehörigen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, kann das Sozialamt unter bestimmten Umständen für eine sogenannte Sozialbestattung aufkommen. Dies geschieht dann, wenn die Übernahme der Beerdigungskosten eine außergewöhnliche Belastung für die Hinterbliebenen darstellt.

Die Kostenübernahme durch das Sozialamt ist allerdings an Einkommensgrenzen gebunden und die Antragstellung kann aufwendig und zeitintensiv sein. Eine Sozialbestattung umfasst nur die notwendigsten Kosten, was bei den Angehörigen zuweilen zu langanhaltenden Schuldgefühlen führen kann, nicht mehr für den Verstorbenen geleistet zu haben.

Bezüglich der Frage, ob eine Sterbegeldversicherung gepfändet werden kann: Im Falle finanzieller Schwierigkeiten oder einer Privatinsolvenz ist die Sterbegeldversicherung in der Regel vor Pfändung geschützt, sofern sie eine Zweckbindung hat und eine angemessene Höhe aufweist. Dies wurde bereits durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.

Die Zweckbindung, also die Festlegung, dass die Versicherungssumme ausschließlich für die Beerdigungskosten verwendet werden soll, kann bereits bei Versicherungsabschluss oder später festgelegt werden. Es ist nicht notwendig, Kinder als Bezugsberechtigte zu benennen; auch die Bestimmung eines Bestatters als Berechtigten ist möglich.

Die Frage, was als angemessene Höhe für die Versicherungssumme gilt, hängt von regionalen Gegebenheiten ab. Lokale Friedhofs- und Bestattungskosten variieren, und es empfiehlt sich, sich vor Versicherungsabschluss über die entsprechenden Regelungen am Wohnort zu informieren.

Muss die Leistung aus der Sterbegeldversicherung versteuert werden?

Beim Thema Sterbegeldversicherung und Steuern stellt sich oft die Frage, ob die Kinder nach dem Tod des Versicherungsnehmers Steuern auf die ausgezahlte Versicherungssumme zahlen müssen. Die gute Nachricht vorneweg: Die Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei.

Die Sterbegeldversicherung gehört zu den Lebensversicherungen, die es ermöglichen, Kapital anzusparen, das nach dem Tod der versicherten Person den Bezugsberechtigten zur Verfügung steht.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Versicherungssummen aus Lebensversicherungen im Leistungsfall steuerfrei sind. Diese Regelung galt ursprünglich für alle Kapitallebensversicherungen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden. Für neuere Verträge gilt, dass ein Teil des Ertrags besteuert wird.

Jedoch bleibt die Regelung für die Sterbegeldversicherung unverändert: Die Angehörigen erhalten die volle Auszahlungssumme steuerfrei. Sollte nach der Bestattung noch ein Restbetrag von der Versicherung übrig bleiben, ist auch dieser Betrag von der Steuer befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuerbefreiung nur für private Sterbegeldversicherungen oder für Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gilt.

Wenn das Sterbegeld dagegen vom Arbeitgeber, beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, gezahlt wird, ist dieses Geld einkommensteuerpflichtig. In der heutigen Zeit haben hauptsächlich Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte Anspruch auf ein solches Sterbegeld vom Arbeitgeber.

Für Beamte gibt es eine relevante Entwicklung zu beachten: Derzeit liegt eine Klage beim Bundesfinanzhof vor, die klären soll, ob das Sterbegeld im Rahmen der Beamtenversorgung steuerfrei sein sollte. Dies könnte zukünftige Regelungen in diesem Bereich beeinflussen.

Besteuerung einer Sterbegeldversicherung im Leistungsfall und bei vorzeitiger Kündigung

Die Besteuerung einer Sterbegeldversicherung bei vorzeitiger Kündigung und im Erbfall wirft verschiedene Fragen auf. Hier sind die wesentlichen Aspekte:

Vorzeitige Kündigung

  • Rückkaufswert: Bei vorzeitiger Kündigung der Sterbegeldversicherung erhält man nicht die gesamten eingezahlten Beiträge zurück, sondern nur den sogenannten Rückkaufswert, der meist niedriger als die Gesamtsumme der Einzahlungen ist.
  • Steuer auf Erträge: Auf die Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und dem Rückkaufswert muss Einkommensteuer entrichtet werden. Diese Differenz wird als steuerpflichtiger Ertrag betrachtet.
  • Steuerermäßigung: Wenn der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr vollendet hat, wird nur die Hälfte des Ertrags besteuert.

Erbschaftsteuer

  • Steuerfreiheit: Das ausgezahlte Sterbegeld unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Jedoch gibt es Freigrenzen, bis zu denen keine Erbschaftsteuer erhoben wird.
  • Freibeträge: Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für leibliche, Stief- und Adoptivkinder bei 400.000 Euro, für Eltern und Großeltern bei 100.000 Euro und für alle anderen Erben bei 20.000 Euro.
  • Steuerbefreiung bei niedrigen Summen: Da die Versicherungssummen einer Sterbegeldversicherung meist unter den niedrigsten Freibeträgen liegen, wird in den meisten Fällen keine Erbschaftsteuer fällig.

Kirchensteuer

  • Einbehaltung und Weiterleitung: Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, die Kirchensteuer automatisch einzubehalten und an das Finanzamt weiterzuleiten, allerdings nur für kirchensteuerpflichtige Personen.
  • Abfragepflicht der Versicherer: Versicherer müssen beim Bundeszentralamt für Steuern Auskünfte einholen, um den Kirchensteuerpflicht-Status der Versicherungsnehmer zu prüfen. Dies erfolgt sowohl bei einer bevorstehenden Auszahlung als auch während der jährlichen Regelabfrage.

Diese Informationen geben einen Überblick über die steuerlichen Aspekte der Sterbegeldversicherung in verschiedenen Situationen und sollen dabei helfen, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Versicherung besser zu verstehen.

Sind die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Die Frage, ob Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar sind, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab:

  1. Verträge bis 31.12.2004: Für Sterbegeldversicherungen, die bis zu diesem Datum abgeschlossen wurden, können die Beiträge als Vorsorgeaufwand in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden im ELSTER-Formular unter „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.
  2. Verträge ab 2005: Für Versicherungen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gegeben. Diese Beiträge können nicht als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der wesentliche Grund hierfür ist, dass die Beiträge zur Sterbegeldversicherung einen Sparanteil enthalten.
  3. Keine Deklaration als Sonderausgaben: Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung können auch nicht als Sonderausgaben in der Steuererklärung deklariert werden. Obwohl §10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Risikoversicherungen, die lediglich im Todesfall leisten, als Sonderausgaben klassifiziert, sind Sterbegeldversicherungen wegen ihres Sparanteils von dieser Regelung ausgeschlossen.

Zusammengefasst: Die Möglichkeit, Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich geltend zu machen, beschränkt sich auf Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Bei später abgeschlossenen Verträgen besteht diese Möglichkeit nicht.

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