Bezugsrecht bei der Sterbegeldversicherung | Hinweise 2025

Bezugsrecht bei der Sterbegeldversicherung in Kürze erklärt

  • Bezugsberechtigung: Kann widerruflich oder unwiderruflich sein. Widerrufliche Bezugsrechte erlauben Änderungen während der Vertragslaufzeit, während unwiderrufliche Bezugsrechte die Flexibilität einschränken, aber eine feste Zuteilung bieten.
  • Verteilung der Bezugsrechte: Kann entweder zu gleichen Teilen unter mehreren Begünstigten oder nach einer festgelegten Rangfolge erfolgen.
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich: Wenn sie nicht identisch sind, erfolgt die Auszahlung automatisch an den Versicherungsnehmer; die Festlegung von Begünstigten erfordert klare Formulierungen bezüglich des Bezugsrechts.
  • Identität von Versicherungsnehmer und versicherter Person: Wenn der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person ist, wird empfohlen, einen Begünstigten zu benennen, um die Auszahlung im Todesfall zu vereinfachen und Verzögerungen durch Erbscheinanforderungen zu vermeiden.
  • Bestattungsunternehmen als Begünstigte: Können als Begünstigte für Sterbegeldversicherungen eingesetzt werden, wobei die Art des Bezugsrechts (widerruflich/unwiderruflich) und die Möglichkeit einer Abtretungserklärung zu berücksichtigen sind.

Wofür ist das Bezugsrecht bei der Sterbe­geld­versicherung?

Bei einer Sterbegeldversicherung steht die Festlegung des Empfängers der Versicherungsleistung im Zentrum. Diese Entscheidung liegt beim Versicherungsnehmer, also der Person, die den Antrag stellt. In der Regel ist der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person.

Um zu vermeiden, dass die Leistung im Todesfall automatisch in die Erbmasse übergeht und den gesetzlichen Erben zufällt, ist es möglich, eine bestimmte Person als Begünstigten zu benennen.

Diese Vorgehensweise erlaubt eine schnelle und direkte Auszahlung der Versicherungsleistung bei Tod, unabhängig von erbrechtlichen Regelungen und ohne die Notwendigkeit eines Erbscheins.

Das Bezugsrecht bei der Sterbe­geld­versicherung kann individuell festgelegt werden. Dabei sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden
Das Bezugsrecht bei der Sterbe­geld­versicherung kann individuell festgelegt werden. Dabei sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden

Wofür wird eine Sterbe­geld­versicherung verwendet?

Ein zentraler Punkt bei der Sterbegeldversicherung ist, dass sie vorrangig dazu dient, die Kosten für Bestattungen finanziell abzusichern. Häufig wird sie abgeschlossen, um die eigenen Bestattungskosten zu decken, wobei der Versicherungsnehmer sich selbst versichert. Es besteht jedoch auch die Option, Angehörige zu versichern.

In jedem Fall ist es wichtig, die jeweiligen Auszahlungsbedingungen zu kennen und gegebenenfalls durch Bezugsrechte an die eigenen Wünsche anzupassen.

Eine Bezugsberechtigung wird üblicherweise mit dem Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Versicherer wirksam. Dies gilt, sofern keine vorrangigen Rechte Dritter, wie Abtretungen oder Pfändungen des Vertrags, vorliegen.

Änderungen des Bezugsrechts treten in Kraft, sobald sie beim Versicherer eingehen, vorausgesetzt, die bestehenden Bezugsrechte waren widerruflich. Es empfiehlt sich, die Benennung des neuen Begünstigten schriftlich vom Versicherer bestätigen zu lassen.

Ein spezieller Hinweis für unverheiratete Paare: In nicht-eingetragenen Partnerschaften greifen oft keine Standardformulierungen. Daher sollte der Lebenspartner explizit namentlich als Begünstigter benannt werden, um sicherzustellen, dass die Versicherungsleistung im Todesfall an die gewünschte Person geht.

Versicherte Person und Versicherungsnehmer (VN) bei der Sterbe­geld­versicherung

In der Sterbeversicherung gibt es zwei grundlegende Konstellationen bezüglich des Verhältnisses von Versicherungsnehmer und versicherter Person:

Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch

In dieser häufigen Konstellation ist es ratsam, stets ein Bezugsrecht zu vereinbaren. Wird während der Laufzeit des Vertrags kein Begünstigter benannt, fällt die Versicherungssumme nach dem Ableben der versicherten Person in den Nachlass und wird Teil des Erbes.

Die Erben müssen dann einen Erbschein vorlegen, um die Versicherungssumme zu erhalten, was zusätzliche Kosten verursacht und die Auszahlung verzögert. Daher wird empfohlen, frühzeitig einen Begünstigten zu benennen, was die Auszahlung im Sterbefall erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Der benannte Begünstigte erhält die Versicherungssumme direkt, unabhängig von der Erbschaft, die er gegebenenfalls auch ausschlagen kann.

Versicherungsnehmer und versicherte Person sind nicht identisch

In diesem Fall werden normalerweise keine Bezugsrechte vereinbart, da die Versicherungsleistung bei Ableben der versicherten Person automatisch an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Wenn dennoch Begünstigte benannt werden, ist darauf zu achten, dass das Bezugsrecht klar formuliert ist, je nachdem, ob es sich auf den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person bezieht. So ist gewährleistet, dass “Kinder” als Begünstigte eindeutig den Nachkommen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person zugeordnet sind.

Zudem ist es wichtig, bei Vertragsabschluss zu regeln, wer neuer Versicherungsnehmer wird, falls der ursprüngliche Versicherungsnehmer vor der versicherten Person verstirbt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertrag an die gewünschte Person übergeht und nicht automatisch in die Erbmasse des ursprünglichen Versicherungsnehmers fällt.

Wie wird die Bezugsberechtigung in einer Sterbegeldversicherung festgelegt?

Die Bezugsberechtigung in einer Sterbegeldversicherung kann entweder widerruflich oder unwiderruflich gestaltet sein:

  1. Widerrufliche Bezugsberechtigung: Diese ermöglichen es dem Versicherungsnehmer, einen oder mehrere Begünstigte zu benennen und diese Auswahl während der Vertragslaufzeit zu ändern. Solche Änderungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise wenn eine bezugsberechtigte Person verstirbt oder sich die persönlichen Lebensumstände des Versicherungsnehmers ändern. Widerrufliche Bezugsrechte bieten Flexibilität, da sie jederzeit geändert werden können, solange die versicherte Person noch lebt.
  2. Unwiderrufliche Bezugsberechtigung: Diese kommen häufig zum Einsatz, wenn die Sterbegeldversicherung zur Finanzierung eines Bestattungsvorsorgevertrags genutzt wird. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine einmal getroffene Entscheidung über den oder die Begünstigten nicht mehr änderbar. Das bietet eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrags, schränkt aber die Flexibilität ein.

Außerdem kann die Verteilung der Bezugsrechte auf verschiedene Arten geregelt werden:

  • Mehrere Bezugsberechtigte zu gleichen Teilen: Wenn mehrere Personen gleichrangig als Begünstigte benannt sind, erhalten sie die Versicherungsleistung zu gleichen Teilen oder nach einem festgelegten Verhältnis. Falls eine der gleichrangig benannten Personen zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person bereits verstorben ist, wird ihr Anteil unter den verbleibenden Begünstigten aufgeteilt.
  • Mehrere Bezugsberechtigte nach Rangfolge: Hierbei wird eine Reihenfolge festgelegt, nach der die Bezugsberechtigten berücksichtigt werden. Wenn alle Begünstigten eines Rangs bereits verstorben sind, geht die Bezugsberechtigung auf die Person des nächsten Rangs über. Existiert kein weiterer Rang, fällt die Versicherungsleistung an die gesetzlichen Erben.

Kann man ein Bestattungs­unternehmen als Begünstigten festlegen?

Ja, das ist möglich. Bei der Wahl eines Bestattungsunternehmens als Begünstigter einer Sterbegeldversicherung gibt es allerdings verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

Widerrufliche Bezugsrechte für Bestattungsunternehmen

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen als Begünstigten für die Finanzierung eines Vorsorgevertrags einsetzen möchten, können Sie dies mit einem widerruflichen Bezugsrecht tun. Diese Flexibilität erlaubt es Ihnen, die Begünstigung während der Laufzeit des Vertrags zu ändern.

Es gilt jedoch zu bedenken, dass bei einer widerruflichen Bezugsberechtigung, falls Sie unter Betreuung stehen, der Betreuer diese Berechtigung ändern kann, ohne dass Sie davon wissen oder es wünschen. In solchen Fällen muss der Bestatter über die Änderung nicht informiert werden.

Unwiderrufliche Bezugsrechte für Bestattungsunternehmen

Viele Menschen wählen ein unwiderrufliches Bezugsrecht, um die Finanzierung ihrer Bestattung gemäß ihren eigenen Wünschen sicherzustellen. Bei dieser Art der Bezugsberechtigung ist der festgelegte Betrag vor Zugriffen durch das Sozialamt geschützt, und auch ein Betreuer kann die Begünstigung nicht mehr eigenmächtig ändern.

Die unwiderrufliche Bezugsberechtigung sollte in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag erfolgen, um den Rechtsgrund der Zuwendung klar zu definieren.

Bestattungsvorsorgevertrag und seine Überprüfung

Wenn der Bestattungsvorsorgevertrag detailliert den Umfang der zu erbringenden Leistungen festlegt, haben die Erben die Möglichkeit, dessen Einhaltung zu überprüfen und gegebenenfalls einzufordern.

Dies kann, wenn nötig, auch gerichtlich durchgesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Wünsche des Verstorbenen bezüglich der Bestattung vollständig und korrekt umgesetzt werden.

Diese Überlegungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Sterbegeldversicherung ihren Zweck erfüllt und die Bestattungswünsche des Versicherten entsprechend umgesetzt werden.

Wie wird die Sterbegeldversicherung besteuert?

Die steuerlichen Aspekte einer Sterbegeldversicherung in Deutschland sind vielschichtig:

Einkommensteuer bei der Sterbegeldversicherung

Todesfallleistungen, also Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung aufgrund des Ablebens der versicherten Person, unterliegen aktuell keiner Einkommensteuer. Das bedeutet, dass der Begünstigte die erhaltenen Leistungen nicht als Einkommen versteuern muss.

Erbschaftsteuer bei der Sterbegeldversicherung

Anders verhält es sich mit der Erbschaftsteuer. Ansprüche und Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung können der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn sie entweder durch eine Schenkung oder durch den Tod des Versicherungsnehmers erworben werden.

gilt sowohl für Leistungen, die aufgrund eines Bezugsrechts als auch als Teil des Nachlasses ausgezahlt werden. Wenn jedoch der Versicherungsnehmer selbst die Leistung erhält (weil er nicht die versicherte Person ist), fällt keine Erbschaftsteuer an.

Gegenseitige Versicherung bei Ehepaaren mit der Sterbegeldversicherung

Für Ehepaare kann es interessant sein, sich gegenseitig zu versichern. Wichtig ist dabei, bereits bei Vertragsabschluss festzulegen, wer in beiden Verträgen neuer Versicherungsnehmer wird, falls die versicherte Person vor dem Versicherungsnehmer verstirbt.

Ehepaare können sich somit gegenseitig als Vertragsnachfolger einsetzen, wodurch der überlebende Ehepartner dann sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person wird. Ab diesem Zeitpunkt sollte der überlebende Ehegatte einen Begünstigten für seine Sterbegeldversicherung benennen.

Wichtige Hinweise

Die hier dargestellten Informationen sind allgemeine Hinweise zum aktuellen Steuerrecht und können keine individuelle Beratung ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.

Bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Behandlung der Sterbegeldversicherung sollte man sich an einen Steuerberater wenden, da nur das zuständige Finanzamt und die im Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind.

Abtretungserklärung in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung

Die Option der Abtretungserklärung in Verbindung mit einer Sterbegeldversicherung bietet eine Alternative zum Bezugsrecht, hat jedoch spezifische Merkmale und Einschränkungen:

  1. Abtretungserklärung: Mit einer Abtretungserklärung können die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag an einen neuen Gläubiger, wie zum Beispiel ein Bestattungsinstitut, übertragen werden. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt unverändert, und der Versicherungsnehmer zahlt weiterhin die Beiträge. Im Sterbefall wird die Todesfallleistung aus der Sterbegeldversicherung direkt für die Begleichung der Bestattungskosten an das Bestattungsinstitut ausgezahlt.
  2. Gesetzliche Vorschriften bei Abtretungen: Wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person ist, gibt es bestimmte gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Abtretung:
    • Gemäß § 850 b(1) Punkt 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann eine Versicherungssumme unter 3.579€ nicht gepfändet und dementsprechend nach § 400 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch nicht abgetreten werden. Das bedeutet, abgetretene Ansprüche sind nur für den Teil der Versicherungssumme gültig, der diesen Mindestbetrag übersteigt.
  3. Abtretung versus Bezugsrecht bei Vorsorgeverträgen: Eine Abtretung ist nicht geeignet, um Vorsorgeverträge bei einem Bestattungsunternehmen abzusichern. Stattdessen wird empfohlen, ein widerrufliches oder in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu nutzen.

Hinweis zur Versicherungsdauer der Sterbegeldversicherung

Während die meisten Sterbegeldversicherungen lebenslang laufen und mit dem Tod der versicherten Person enden, gibt es einige Anbieter wie Debeka, Gothaer oder VPV, bei denen die Versicherung bis zu einem bestimmten Endalter (z.B. 100 Jahre) läuft.

Erreicht die versicherte Person dieses Alter, wird die Versicherungssumme im Erlebensfall ausgezahlt. Dieser Umstand sollte bei der Gestaltung von Bezugsrechten berücksichtigt werden.

Diese Aspekte sind wesentlich für eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der Gestaltung einer Sterbegeldversicherung und sollten sorgfältig abgewogen werden.

Bei der Entscheidung zwischen Abtretungserklärung und Bezugsrecht ist es wichtig, die jeweiligen Vor- und Nachteile im Kontext der individuellen Situation und Bedürfnisse zu betrachten.

Häufige Fragen zum Thema Bezugsrecht in Sterbegeldversicherungen

Muss eine Bezugsperson benannt werden, und ist eine Änderung möglich?

Eine Bezugsperson (Begünstigte) kann, muss aber nicht benannt werden. Wenn keine Bezugsperson benannt ist oder die benannte Person verstirbt, wird die Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person an den Versicherungsnehmer oder an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Eine Änderung des Bezugsberechtigten ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich.

Können mehrere Bezugsberechtigte angegeben werden?

Ja, es können mehrere Bezugsberechtigte benannt werden. Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Rangfolge oder Anteile der Leistungsauszahlung klar zu regeln. In Ermangelung einer schriftlich anderslautenden Anweisung wird die Versicherungsleistung zu gleichen Anteilen an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Wem steht die Leistung aus der Sterbegeldversicherung zu – den Erben oder den Begünstigten?

Die Versicherungsleistung aus der Sterbegeldversicherung steht grundsätzlich sowohl widerruflich als auch unwiderruflich Bezugsberechtigten zu, und zwar unabhängig vom allgemeinen Nachlass des Versicherungsnehmers. Selbst wenn man die Erbschaft ausschlägt, hat man als Bezugsberechtigter Anspruch auf die Auszahlung. Es empfiehlt sich, Bezugsrechte so zu formulieren, dass sie auch Ereignisse wie Ehescheidungen berücksichtigen und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Was sind die Unterschiede zwischen widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht?

Widerruflich Begünstigte: Der Versicherungsnehmer kann das Bezugsrecht jederzeit während der Vertragslaufzeit ändern, ohne Rücksprache mit dem bisher Bezugsberechtigten. Verstirbt der widerruflich Bezugsberechtigte vor der versicherten Person, fällt die Leistung an die gesetzlichen Erben, falls kein neuer Bezugsberechtigter bestimmt wird.

Unwiderruflich Begünstigte: Ein unwiderruflich erteiltes Bezugsrecht kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Bezugsberechtigten geändert werden. Verstirbt der Bezugsberechtigte vor dem Versicherungsfall, geht der Anspruch auf die Erben des Bezugsberechtigten über.

Aufgrund möglicher Änderungen in persönlichen Bindungen und Präferenzen sowie dem potenziellen Versterben von Bezugsberechtigten bieten widerruflich erteilte Rechte mehr Flexibilität für notwendige Anpassungen während der Laufzeit des Vertrags zur Sterbeversicherung.

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