Sterbegeldversicherung Auszahlung | Tipps & Hinweise 2025

Sterbegeldversicherung Auszahlung zusammengefasst

  • Auszahlungszeitpunkt: Die Auszahlungsdauer variiert je nach Bearbeitungszeit des Versicherers und Erfüllung aller Formalitäten. Angehörige sollten nach einem Todesfall schnell handeln, um an die Versicherungssumme zu gelangen.
  • Empfänger der Auszahlung: Wenn der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person ist, erfolgt die Auszahlung direkt an ihn. Andernfalls, wenn keine bezugsberechtigte Person benannt wurde, geht die Leistung an die Erben.
  • Erbberechtigung: Die Erbenordnung bestimmt, wer berechtigt ist, in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Dazu gehören in der Regel Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und andere Verwandte.
  • Bezugsberechtigte Person: Die Festlegung einer bezugsberechtigten Person ist wichtig, da sie im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Diese Zuweisung ermöglicht eine gezielte finanzielle Unterstützung und ist unabhängig von der Erbfolge.
  • Notwendige Schritte für die Auszahlung: Um die Versicherungsleistung zu erhalten, sind bestimmte Schritte notwendig, wie das Einhalten der Meldefristen, das Zusammentragen erforderlicher Dokumente und ein Antragsschreiben für die Auszahlung.
  • Vorzeitige Auszahlung: Ein Zugriff auf die Versicherungssumme zu Lebzeiten ist nur durch Vertragskündigung möglich, was finanziell meist nachteilig ist. Alternativ kann der Vertrag bei finanziellen Schwierigkeiten beitragsfrei gestellt werden. Der verbleibende Betrag nach Bestattungskosten kann von den Angehörigen frei verwendet werden.

Auszahlung der Sterbe­geld-Summe

Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung dient dazu, Angehörige in Zeiten der Trauer finanziell zu entlasten und die Kosten für die Bestattung zu decken. Die prompte Verfügbarkeit der Versicherungssumme nach einem Todesfall ist daher entscheidend, da Angehörige gesetzlich zur unverzüglichen Organisation der Beisetzung verpflichtet sind und die Kosten oft vor der Testamentseröffnung anfallen.

Für die Auszahlung der Sterbe­geld­versicherung sollte die Meldung an den Versicherer möglichst zeitnah nach dem Todesfall erfolgen.
Für die Auszahlung der Sterbe­geld­versicherung sollte die Meldung an den Versicherer möglichst zeitnah nach dem Todesfall erfolgen.

Wann wird die Summe der Sterbe­geld­versicherung ausgezahlt?

Die Dauer bis zur Auszahlung der Versicherungssumme kann variieren. Es hängt von der Bearbeitungszeit des Versicherers und der Erfüllung aller erforderlichen Formalitäten ab. Die Angehörigen sollten daher zeitnah nach dem Todesfall die notwendigen Schritte einleiten, um an die Versicherungssumme zu gelangen.

Empfänger der Auszahlung:

  • Wenn der Versicherungsnehmer nicht die versicherte Person ist: In diesem Fall wird die Versicherungsleistung direkt und ohne Verzögerung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt.
  • Wenn der Versicherungsnehmer auch die versicherte Person ist: Bei Sterbegeldversicherungen ist dies der häufigste Fall. Wenn während der Vertragslaufzeit keine spezifische Person als bezugsberechtigt im Vertrag benannt wurde, geht die Leistung nach dem Tod des Versicherten an die Erben.

Erbberechtigung: Die Reihenfolge der Erbberechtigung wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Erbenordnung teilt die Verwandten in Gruppen ein, die hierarchisch nach ihrem Verwandtschaftsgrad geordnet sind. Zu den Erben gehören in der Regel der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und andere Verwandte.

Bezugsberechtigte Person für die Auszahlung der Sterbe­geld­versicherung

Die Festlegung einer bezugsberechtigten Person ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Antragstellung einer Sterbegeldversicherung. Obwohl bei dieser Versicherungsform kein Erlebensfall im klassischen Sinne vorliegt, verlangen einige Versicherungen die Benennung einer solchen Person.

Bezugsberechtigte Person:

  • Diese Person ist auch für die Überschussbeteiligung im Versicherungsfall berechtigt. Im Antrag kann entweder der Versicherungsnehmer selbst oder eine dritte Person als bezugsberechtigt eingetragen werden. Bei einer dritten Person müssen Details wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angegeben werden, und diese Person wird dann als wirtschaftlich Berechtigter der Sterbegeldversicherung betrachtet.

Todesfallregelung:

  • Ist in der Sterbegeldversicherung ein Begünstigter eingetragen, erhält diese Person die Versicherungsleistung im Todesfall des Versicherungsnehmers. Die Erben des Verstorbenen haben keinen Anspruch auf diese Auszahlung, da sie nicht zum Nachlass des Verstorbenen zählt und somit auch nicht bei der Ermittlung des Pflichtanteils der Erben berücksichtigt wird.

Steuerliche Behandlung:

  • Die Versicherungsleistung wird rechtlich als „Erwerb von Todes wegen“ betrachtet und nach dem Erbschaftssteuergesetz als Schenkung besteuert. Das Finanzamt wird in solchen Fällen von der Versicherung über den Erwerb informiert.

Regelung bei Fehlen eines Bezugsberechtigten:

  • Wurde keine eindeutig definierte Person als bezugsberechtigt benannt, geht die Leistung aus der Sterbegeldversicherung an die Erben. Die Erbenordnung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist, regelt die Reihenfolge der Erbberechtigung. Zu den Erben gehören in der Regel der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und andere Verwandte.

Die Festlegung einer bezugsberechtigten Person bei der Sterbegeldversicherung ermöglicht eine gezielte und von der Erbfolge unabhängige Zuweisung der Versicherungsleistung und kann dadurch zur gezielten finanziellen Unterstützung bestimmter Personen oder zur Deckung spezifischer Kosten im Todesfall genutzt werden.

Was muss man bei der Auszahlung der Sterbegeldversicherung beachten?

Für eine zügige und unkomplizierte Auszahlung der Sterbegeldversicherung-Summe ist es entscheidend, dass die Versicherung über die bezugsberechtigte Person aus dem Vertrag informiert ist. Einige wesentliche Schritte sind erforderlich, um die Leistung aus der Sterbegeldversicherung zu erhalten:

Beachtung der Meldefristen

Im Falle eines Todes durch Unfall zahlen viele Versicherer die doppelte Versicherungssumme. Hierbei ist jedoch eine Meldefrist von 48 Stunden zu beachten. Die Angehörigen müssen die Versicherung innerhalb dieser zwei Tage über den Unfall informieren. Oft sind zusätzliche Unterlagen zum Unfallhergang erforderlich, aber das Wichtigste ist die Einhaltung dieser Meldefrist.

Zusammenstellung der notwendigen Dokumente

Um die Auszahlung für die Hinterbliebenen zu erleichtern, ist es ratsam, wichtige Dokumente im Voraus zu sammeln oder zumindest eine Checkliste anzufertigen. Dies hilft den Trauernden, den Prozess der Auszahlung effizient zu gestalten. Normalerweise werden folgende Dokumente benötigt:

  • Totenschein, der die Todesursache bestätigt
  • Eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Der Versicherungsschein
  • Die Geburtsurkunde
  • Ein Antragsschreiben auf Auszahlung, das Namen und Bankverbindung der berechtigten Person enthält
  • Gegebenenfalls ein Erbschein

Die sorgfältige Vorbereitung und Bereitstellung dieser Dokumente kann den Auszahlungsprozess erheblich vereinfachen und beschleunigen, was besonders in der Trauerphase für die Angehörigen eine große Erleichterung darstellt.

Vorzeitige Auszahlung der Sterbegeldversicherung

Zugriff auf die eingezahlten Beträge einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten ist grundsätzlich nur durch eine Vertragskündigung möglich. Allerdings sollten einige wichtige Aspekte beachtet werden:

Teilrückzahlung bei Kündigung

  • Bei einer Kündigung der Versicherung erhalten Sie nicht die gesamte eingezahlte Summe zurück. Die Versicherung hat für den Vertrag Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren berechnet, die durch Ihre Beiträge abgedeckt wurden. Bei einer Kündigung werden diese Kosten abgezogen, und Sie erhalten lediglich den sogenannten Rückkaufswert, also nur einen Teil Ihrer Einzahlungen.

Kündigung ist nicht empfohlen

  • Eine Kündigung der Sterbegeldversicherung ist meistens nicht empfehlenswert, da sie finanziell nachteilig ist. Es entsteht ein Verlust, da nur ein Teil der eingezahlten Beiträge zurückerstattet wird.

Alternative bei finanziellen Schwierigkeiten

  • Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Zudem müssen Ersparnisse für die Bestattung nicht angegriffen werden, falls Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hartz IV beantragt werden, da dieses Geld zum Schonvermögen zählt.

Umgang mit Restbetrag nach Bestattungskosten

  • Sollten die Bestattungskosten niedriger als die Versicherungssumme sein, können die Angehörigen den verbleibenden Betrag frei verwenden, beispielsweise für die Grabpflege oder andere Zwecke. Eine Rückzahlung an die Versicherung ist nicht erforderlich.
  • Ist eine Bestatterin oder ein Bestatter als bezugsberechtigte Person eingetragen und es verbleibt ein Restbetrag, so ist diese Person laut einem Urteil des Landgerichts Münster aus dem Jahr 2018 (Az.: 9 S 92/17) verpflichtet, den überschüssigen Betrag an die erbberechtigten Angehörigen auszuzahlen, vorausgesetzt, diese können einen Erbschein vorlegen und haben das Erbe angenommen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Kündigung der Sterbegeldversicherung sollte also unter Berücksichtigung dieser Aspekte wohlüberlegt getroffen werden.

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