Risikolebensversicherung (RLV) | Tipps, Kosten, Vergleich 2024

Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung kurz zusammengefasst

  • Die Risikolebensversicherung (RLV) schützt Angehörige und finanzielle Verpflichtungen im Todesfall und kann auch geschäftliche Belange absichern.
  • Sie ist besonders wichtig für Hauptverdiener, junge Eltern, Selbstständige, Kreditnehmer und Geschäftsinhaber.
  • Frühzeitiger Abschluss ist vorteilhaft, da die Beiträge mit dem Alter steigen und Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
  • Die “Über-Kreuz-Risikolebensversicherung” ermöglicht steuerbegünstigte Absicherung von Partnern oder Geschäftspartnern.
  • Es gibt keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen, jedoch existieren Sterbegeldversicherungen mit niedrigeren Summen.
  • Die verbundene Risikolebensversicherung ist eine Option für Paare und Geschäftspartner, um sich preislich vorteilhaft abzusichern.

Was ist die Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung (abgekürzt RLV) dient dazu, Ihre Angehörigen und finanziellen Verpflichtungen, wie ein Hausdarlehen, im Fall Ihres Ablebens zu schützen. Sie können nicht nur Ihr persönliches Umfeld, sondern auch geschäftliche Belange, wie z.B. den unerwarteten Tod eines Geschäftspartners oder wichtiger Teammitglieder, absichern. Mit dem Geld, das Ihre Familie oder Geschäftspartner im Todesfall erhalten, können weiterhin anstehende Rechnungen, beispielsweise für eine Wohnung oder ein Haus, beglichen werden.

Risikolebensversicherungen eignen sich besonders für junge Familien, den oder die Hauptverdiener, Selbstständige und Kreditnehmer
Risikolebensversicherungen eignen sich besonders für junge Familien, den oder die Hauptverdiener, Selbstständige und Kreditnehmer

Wann sollte man eine Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen?

Ein unerwartetes Ereignis wie der Todesfall könnte Ihre Liebsten nicht nur emotional, sondern auch finanziell schwer treffen. Durch die oftmals unzureichenden Mittel aus der staatlichen Rentenversicherung kann schnell eine finanzielle Notlage entstehen. Hier kann die Risikolebensversicherung mit einem Kapitalbetrag helfen, um diese Lücke zu füllen.

Die Risikolebensversicherung ist besonders wichtig für junge Eltern, Menschen, die den Großteil des Einkommens verdienen, Selbstständige und Personen, die einen Kredit aufgenommen haben. Sie ist jedoch nicht als Altersvorsorge gedacht. Die Auszahlung an die Angehörigen findet nur statt, wenn der Versicherte stirbt.

Für wen kann die Risikolebensversicherung wichtig sein?

Risikolebensversicherung Tipps

  • Die Hauptverdienenden: Ihr Ableben könnte die finanzielle Stabilität der Familie gefährden.
  • Junge Eltern: Bei einem Verlust der Eltern oder eines Elternteils können die Kinder weiterhin gut versorgt werden.
  • Kreditnehmer, insbesondere solche mit großen Schulden, wie einem Hausdarlehen oder Studienkredit: Die Auszahlung hilft dabei, diese Schulden zu begleichen.
  • Lebenspartner ohne Trauschein: Für diese gibt es keine Witwenrente oder Witwerrente und sie könnten ohne staatliche Unterstützung dastehen.
  • Geschäftsinhaber, die sicherstellen möchten, dass ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter im Falle ihres Todes geschützt sind.

Warum sollten Sie sich frühzeitig für eine Risikolebensversicherung entscheiden?

Das Szenario, dass durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Familienmitglied wegfällt, ist nicht nur tragisch, sondern auch ein finanzielles Risiko. Vor allem wenn die Person, die hauptsächlich für den Lebensunterhalt sorgt, plötzlich wegfällt, kann das finanzielle Konsequenzen haben.

Wer sich früh für diese Art von Absicherung entscheidet, zeigt, dass er das Wohl seiner Liebsten im Blick hat. Zudem profitiert er von günstigen Beiträgen und einem guten Gesundheitszustand. Denn je älter man ist, desto teurer ist die Risikolebensversicherung. Zudem muss man im Rahmen des RLV Antrags Gesundheitsfragen beantworten. Abhängig von den Antworten kann die Risikolebensversicherung unter Umständen nur durch einen erhöhten Beitrag zustande kommen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen ist es sogar möglich, dass die Versicherungsgesellschaft den Antrag für die Risikolebensversicherung ablehnt.

Gibt es Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen?

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen wird in der Regel von keinem Anbieter angeboten. Eine Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen ist nur möglich mit einer sog. Sterbegeldversicherung. Mit einer Sterbegeldversicherung können die Bestattungskosten abgesichert werden. Daher sind die Versicherungssummen deutlich niedriger als bei einer Risikolebensversicherung.

So werden bei Sterbegeldversicherungen meistens zwischen 5.000 und 10.000 Euro versichert, wohingegen die versicherten Summen in der Risikolebensversicherung  meistens zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen.

Fällt bei der Risikolebensversicherung Steuer an?

Grundsätzlich fällt Erbschaftsteuer auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung an. Daher bietet sich hier die beste Gelegenheit zur Optimierung.

Insbesondere unverheiratete Paare sollten vor Vertragsabschluss eine sorgfältige Beratung in Betracht ziehen, da der Begünstigte, abhängig von der Vertragsstruktur, möglicherweise Erbschaftsteuer zahlen muss. Dies ist vor allem auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Steuerfreibeträge für unverheiratete Paare deutlich niedriger sind als für verheiratete Paare oder begünstigte Kinder.

Die Auszahlung ist bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.

Tabelle der aktuellen Erbschaftsteuer-Freibeträge

Begünstigte PersonFreibetrag (EUR)
Ehe- und eingetragene Lebenspartner500.000
Kinder400.000
Enkel200.000
Eltern/Großeltern100.000
Unverheiratete Partner20.000

Der Freibetrag für unverheiratete Paare ist lediglich 1/20 bis 1/25 im Vergleich zu den Freibeträgen für Kinder und Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner. Wenn unverheiratete Paare sich für eine Risikolebensversicherung entscheiden, bei der der Versicherungsnehmer sein eigenes Leben versichert, die Beiträge bezahlt und seinen Partner als Begünstigten einsetzt, kann im Versicherungsfall Erbschaftsteuer anfallen.

Bei unverheirateten Paaren würde dies bereits ab einer Auszahlung von 20.000 Euro eintreten.

Was ist die Risikolebensversicherung über Kreuz?

Bei der Risikolebensversicherung können der Versicherte und derjenige, der den Vertrag abschließt, zwei unterschiedliche Personen sein. Dies ermöglicht eine steuerbegünstigte Konstellation der Risikolebensversicherung mit Hilfe der sog. “Über-Kreuz-Risikolebensversicherung”.

Bei diesem Modell legt jeder Partner einen eigenen Vertrag für eine Risikolebensversicherung an, bei dem er oder sie als Vertragsinhaber, Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger gelistet ist. Doch die versicherte Person ist jeweils der jeweils andere Partner. Sollte die versicherte Person versterben, geht die Auszahlung direkt an den Vertragsinhaber, ohne dass eine steuerliche Belastung durch Erbschaft anfällt.

Erbschaftssteuer könnte nur dann relevant werden, wenn beide Partner gleichzeitig sterben. Dann gehen die Auszahlungen an die Erben, z.B. die Kinder, und gängige Steuerfreibeträge, wie 400.000 Euro für Kinder, sind anwendbar.

Wie kann man eine Risikolebensversicherung abschließen?

Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen? Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Analyse Ihrer Umstände: Bedenken Sie, welchen konkreten Bedarf Sie decken möchten. Welche Verpflichtungen existieren? Wer soll von der Versicherung profitieren bzw. wer soll abgesichert werden? Ist es sinnvoll, sich gegenseitig mit Ihrem Partner abzusichern?
  2. Festlegung des Versicherungsbetrags: Überlegen Sie, welchen Betrag Ihre Angehörigen bei Ihrem Ableben benötigen würden. Als Faustregel sollten etwa das Drei- bis Fünffache Ihres Jahresgehalts und jegliche Darlehen berücksichtigt werden.
  3. Bestimmung der Laufzeit: Faktoren wie das Alter Ihrer Kinder oder die verbleibende Laufzeit von Krediten sollten hierbei beachtet werden.
  4. Beantwortung von Gesundheitsfragen: Sobald Sie sich für eine Option entschieden haben, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Es ist essentiell, dabei ehrlich und vollständig zu antworten, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Unter Umständen können Sie bei vorhandenen Erkrankungen oder Beschwerden, bei welchen Sie sich unsicher sind, ob Ihr RLV Antrag angenommen werden würde bzw. ob Sie einen Zuschlag erhalten würden, einen spezialisierten Versicherungsmakler mit einer sog. anonymen Risikovoranfrage beauftragen.

Häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung (FAQ)

Wann zahlt meine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung leistet bei Tod der versicherten Person. Bei einigen Versicherungsanbietern können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar Leistungen zu Lebzeiten erhalten – etwa wenn eine fortschreitende, unheilbare Erkrankung festgestellt wird.

Kann ich meine Beiträge im Nachhinein ändern?

Bei den meisten Gesellschaften können Sie Ihre Beiträge problemlos erhöhen, teils sogar ohne erneute Gesundheitsüberprüfung. Wenn nötig, können Sie auch den Beitrag während der Laufzeit verringern, was jedoch auch die Versicherungssumme beeinflusst.

Wie kann ich meine Risikolebensversicherung kündigen?

Ändert sich Ihre Lebenslage, können Sie Ihre Risikolebensversicherung jederzeit bis zum Monatsende in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Es gibt keinen Anspruch auf Rückkaufswert oder Rückerstattung Ihrer Beiträge.

Für wen ist die Risikolebensversicherung geeignet und für wen nicht?

Die Risikolebensversicherung ist ideal:

  • Zur finanziellen Absicherung Ihrer Familie bei Ihrem Tod.
  • Um Ihr Unternehmen im Falle des Todes von Schlüsselpersonen zu schützen.
  • Zur Sicherung von Immobilienkrediten oder anderen Darlehen.
  • Für zuverlässigen Schutz Ihrer Liebsten zu günstigen Tarifen.
  • Wenn Sie Flexibilität wünschen, da Sie monatlich kündigen können.

Die Risikolebensversicherung ist nicht geeignet:

  • Als Instrument zur Altersvorsorge.
  • Wenn Sie erwarten, Ihre Beiträge bei Kündigung oder am Ende der Laufzeit zurückerstattet zu bekommen.
  • Wenn Ihre persönliche Absicherung an erster Stelle steht.

Was versteht man unter einer verbundenen Risikolebensversicherung?

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind zwei Personen innerhalb eines Vertrags abgesichert. Diese Form ist preislich vorteilhafter im Vergleich zu zwei separaten Verträgen. Es erfolgt eine Auszahlung bei dem ersten Todesereignis. Selbst wenn beide Versicherten gleichzeitig sterben, wird nur einmalig gezahlt. Anschließend endet der Versicherungsschutz.

Daher ist diese Option besonders für Geschäftspartner, Gesellschafter und kinderlose Paare mit doppeltem Einkommen sinnvoll. Eltern sollten jedoch bedenken, dass bei ihrem beiderseitigen Ableben nur eine Auszahlung erfolgt und ihre Kinder ausreichend versorgt sein sollten.

Was wird in den Gesundheitsfragen abgefragt und geprüft?

Zur Bewertung des individuellen Risikos erfolgt eine Abfrage Ihres Gesundheitszustandes. In manchen Fällen ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, etwa bei besonders hohen Versicherungssummen. Das Rauchverhalten spielt ebenfalls eine Rolle. Nichtraucher profitieren von niedrigeren Beiträgen. Bei einer späteren Änderung des Rauchverhaltens sollten Sie die Allianz informieren, um den Vertrag ggf. anzupassen.

Muss die Auszahlungssumme der Risikolebensversicherung versteuert werden?

Nein, die Leistung aus einer Risikolebensversicherung bei Tod ist einkommensteuerfrei. Es könnte jedoch Erbschaftssteuer anfallen, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Je näher der Empfänger mit dem Versicherungsnehmer verwandt ist, desto günstiger der Steuersatz und desto höher sind die Freibeträge. Um die Auszahlung steuerlich günstig zu gestalten, bietet sich das o.g. RLV Modell “Über-Kreuz-Risikolebensversicherung” an.

Gibt es Preisunterschiede bei der Risikolebensversicherung für Raucher und Nichtraucher?

Ja, Raucher tragen ein erhöhtes Sterberisiko, daher sind die Beiträge der Risikolebensversicherung für Nichtraucher meistens günstiger. Bei den meisten RLV Anbietern gelten Sie als Nichtraucher, wenn Sie ein Jahr oder länger nicht geraucht haben. Hierbei wird sowohl der traditionelle Tabakkonsum als auch der Gebrauch von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten berücksichtigt.

Was ist die fallende Risikolebensversicherung?

Es gibt eine Variante der Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme über die Laufzeit hinweg sinkt. Dies ist vor allem nützlich, um z.B. einen Immobilienkredit abzusichern, der regelmäßig abbezahlt wird. Die Versicherungssumme reduziert sich jährlich entsprechend der verbleibenden Restschuld. Infolgedessen sind die Beiträge im Vergleich zu einer standardmäßigen Risikolebensversicherung niedriger.

Gilt der Versicherungsschutz auch für Corona?

Ja, Infektionen durch das Corona-Virus (COVID-19) und eventuelle Impfschäden sind in der Risikolebensversicherung abgedeckt. Wird der Versicherte Opfer des Virus oder eines damit verbundenen Impfschadens, wird die Versicherungssumme ausbezahlt.

Sollten beide Elternteile eine RLV abschließen?

Es ist sinnvoll, nicht nur den Hauptverdiener, sondern auch den anderen Partner abzusichern. Oft wird primär die Person versichert, die den Großteil des Einkommens beisteuert, um den finanziellen Verlust im Todesfall zu kompensieren. Dennoch kann eine Absicherung des anderen Elternteils helfen: Die Auszahlung könnte z. B. die Kinderbetreuung finanzieren oder es dem verbliebenen Elternteil ermöglichen, weniger zu arbeiten und sich mehr um die Kinder zu kümmern.

Welche Höhe sollte die Versicherungssumme haben?

Die Versicherungssumme sollte in der Lage sein, das Einkommen der versicherten Person zu ersetzen, bis die Familie finanziell unabhängig ist. Laut Stiftung Warentest sollte die Summe das Dreifache bis Fünffache des jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person betragen.

Als Beispiel: Verdient ein zweifacher Vater jährlich 50.000 Euro brutto, sollte die Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro liegen. Zudem sollten Schulden, z. B. aus Immobilienkrediten, die nicht anderweitig versichert sind, in die Überlegungen mit einfließen. Hier wäre auch eine fallende Risikolebensversicherung eine Überlegung wert.

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