Vorsorgevollmacht in Deutschland | Ratgeber & Hinweise 2024

Kompakt: Vorsorgevollmacht kurz zusammengefasst

  • Definition und Zweck: Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, insbesondere in finanziellen, rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten.
  • Wirkungsbereich: Sie tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
  • Vorteile: Bietet eine gesetzliche Alternative zur Betreuung, ermöglicht das Festlegen einer vertrauenswürdigen Person für die Entscheidungsfindung und kann mit einer Patientenverfügung kombiniert werden.
  • Notwendige Überlegungen: Wichtig ist die Wahl einer vertrauenswürdigen Person als Bevollmächtigten und die Beachtung, dass Ehepartner und Eltern keine automatische Vollmacht haben.
  • Widerruf und Anpassung: Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden und sollte bei Änderungen der Lebensumstände angepasst werden.
  • Bevollmächtigter: Jede volljährige und vertrauenswürdige Person kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden, wobei Sorgfalt bei der Auswahl geboten ist.

Bedeutung der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Dokument zur Regelung wichtiger Angelegenheiten für den Fall, dass man selbst geschäftsunfähig wird, zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls.

Eine Vorsorgevollmacht ist somit ein rechtliches Instrument, durch das eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen (dem Bevollmächtigten) die Erlaubnis erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, wenn sie selbst dazu nicht mehr fähig ist, etwa aufgrund von Krankheit oder Unfall. Der Umfang der erteilten Befugnisse, die rechtliche, finanzielle oder medizinische Angelegenheiten umfassen können, wird in der Vollmachtsurkunde spezifiziert.

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann vorgesorgt werden, für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann vorgesorgt werden, für den Fall, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.

Definition: Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, durch das eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen und zu ihren Gunsten Entscheidungen zu treffen und Angelegenheiten zu regeln.

Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter in allen Angelegenheiten, die in der Vollmacht schriftlich fixiert sind. Dies umfasst häufig finanzielle, rechtliche und medizinische Entscheidungen.

Die Vorsorgevollmacht wird relevant, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Eine Vorsorgevollmacht bietet also eine Möglichkeit, frühzeitig zu bestimmen, wer im Ernstfall die Verantwortung für wichtige Entscheidungen übernimmt, und sichert so die eigenen Interessen und Vorstellungen für die Zukunft ab.

Welchem Zweck dient die Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter) dazu ermächtigen, in ihrem Namen wichtige Angelegenheiten zu regeln, insbesondere wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass der Bevollmächtigte eine vertrauenswürdige Person ist, da diese weitreichende Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers treffen kann.

Fehlt eine solche Vollmacht, wird im Ernstfall von einem Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt, was unter Umständen nicht den individuellen Wünschen des Vollmachtgebers entsprechen könnte.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Rechtsgültigkeit der Patientenverfügung

  • Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vielzahl von Angelegenheiten zu regeln, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers übernimmt, falls dieser nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Dazu zählen finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten.
  • Bei der medizinischen Versorgung und Pflege kann die Vorsorgevollmacht die Grundlage für Entscheidungen wie die Einsicht in Krankenakten, die Einwilligung in medizinische Behandlungen und die Wahl einer Unterbringung in einem Pflegeheim sein.
  • Neben der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung ein weiteres wichtiges Instrument. In einer Patientenverfügung legt der Vollmachtgeber fest, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie dient als bindende Anweisung für medizinische Entscheidungen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Durch die Kombination einer Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kann eine umfassende und selbstbestimmte Vorsorge für verschiedene Szenarien im Leben erreicht werden.

Welche Vorteile hat die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht es, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten, wodurch eine gesetzliche Betreuung umgangen werden kann. Dies entlastet Angehörige und gestattet es, eine vertrauenswürdige Person als Betreuer einzusetzen.

Für das Erstellen einer Vorsorgevollmacht stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein entsprechendes Formular zum Download bereit.

Zudem ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht mit einer Bestattungsvorsorge zu kombinieren. So kann sichergestellt werden, dass die eigenen Wünsche bezüglich der Bestattung und Trauerfeier berücksichtigt werden.

Zusätzlich werden Angehörige von der finanziellen Last der Bestattungskosten entlastet. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und die Sterbegeldversicherung sind zwei Optionen, um die eigenen Bestattungswünsche finanziell abzusichern.

Was ist zu beachten bei einer Vorsorgevollmacht?

Bei einer Vorsorgevollmacht müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

Gesetzliche Vollmacht bei Eheleuten und Eltern

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme haben Ehepartner untereinander oder Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern keine automatische gesetzliche Vollmacht, um im Fall der Geschäftsunfähigkeit des anderen zu handeln. Dies bedeutet, dass in Fällen, in denen ein Partner oder ein erwachsenes Kind plötzlich geschäfts- und handlungsunfähig wird, ohne eine Vorsorgevollmacht keine rechtliche Grundlage besteht, um sich um deren Angelegenheiten zu kümmern.

Notwendigkeit eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, wird im Ernstfall vom Gericht ein Betreuer im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bestellt. Dieser Prozess kann zeitintensiv und bürokratisch sein. Durch eine Vorsorgevollmacht wird dieser Prozess umgangen, da der Vollmachtgeber bereits im Voraus eine Vertrauensperson als seinen Vertreter benannt hat.

Wahl des Bevollmächtigten

Der Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht muss nicht zwangsläufig ein Familienmitglied sein. Der Vollmachtgeber hat die Freiheit, jede vertrauenswürdige Person seiner Wahl zu bestimmen.

Neues Not-Vertretungsrecht für Eheleute

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Gesetz, das Ehe- und Lebenspartnern in Notfällen eine begrenzte Entscheidungsbefugnis in gesundheitlichen Angelegenheiten einräumt. Dieses Not-Vertretungsrecht erlaubt es Partnern, für einen Zeitraum von sechs Monaten Entscheidungen füreinander zu treffen, wenn einer von ihnen dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies gilt auch ohne Vorsorgevollmacht, allerdings ist diese Befugnis zeitlich begrenzt.

Diese Punkte verdeutlichen, wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Fall der eigenen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit die eigenen Interessen durch eine vertraute Person vertreten werden.

Können mit der Vorsorgevollmacht auch finanzielle Angelegenheiten geregelt werden?

Ja, eine Vorsorgevollmacht kann die Regelung finanzieller Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten beinhalten. Dies kann die Verwaltung des gesamten Vermögens umfassen und sich auch auf Wohnungsangelegenheiten wie beispielsweise die Haushaltsauflösung erstrecken.

Die Vorsorgevollmacht tritt üblicherweise in Kraft, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird und somit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. In dieser Situation erhält der Bevollmächtigte die Befugnis, Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen.

Kann die Vorsorgevollmacht widerrufen werden?

Diese kann zu jeder Zeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden, vorausgesetzt, er ist noch geschäftsfähig. Für einen wirksamen Widerruf sollte die Vollmacht schriftlich zurückgezogen und alle Kopien des Dokuments vernichtet werden. Falls der Bevollmächtigte im Besitz des Originaldokuments ist, empfiehlt es sich, dieses von ihm zurückzufordern

Wer kann eine Betreuungsverfügung aufsetzen?

Jede volljährige Person ist berechtigt, eine Betreuungsverfügung zu verfassen und darin einen Betreuer zu benennen. Interessant ist hierbei, dass für das Verfassen einer solchen Verfügung keine volle Geschäftsfähigkeit erforderlich ist. Das liegt daran, dass letztendlich ein Gericht entscheidet, ob der in der Verfügung benannte Betreuer als geeignet angesehen wird.

Die Aufgaben eines Betreuers, die in der Betreuungsverfügung festgelegt werden, sind umfassend und richten sich nach den spezifischen Anforderungen und Wünschen des Vollmachtgebers.

Der Betreuer tritt erst dann in Aktion, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Betreuer muss dabei stets im Sinne des Vollmachtgebers handeln.

Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Bei der Auswahl eines Bevollmächtigten für eine Vorsorgevollmacht ist besondere Sorgfalt geboten, da der Bevollmächtigte weitreichende Befugnisse erhält. Zu diesen Befugnissen gehören möglicherweise die Verwaltung des Vermögens und Entscheidungen in der Gesundheitsfürsorge. Der ideale Bevollmächtigte sollte daher eine Person sein, der der Vollmachtgeber vollständiges Vertrauen entgegenbringt.

Die Auswahl des Bevollmächtigten sollte also mit Bedacht erfolgen, insbesondere bei Regelungen, die den Pflegefall betreffen. Dieser sollte eine vertrauenswürdige Person sein, deren Entscheidungen im besten Interesse des Vollmachtgebers liegen.

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