Hinterbliebenenrente beantragen | Tipps 2024 | Arten & Höhe

Hinterbliebenenrente kurz zusammengefasst

  • Definition und Zweck: Die Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die den finanziellen Ausfall durch den Tod eines Ehe- oder Lebenspartners kompensiert. Sie wird durch die Deutsche Rentenversicherung verwaltet und basiert auf den Beiträgen des Verstorbenen.
  • Berechtigung: Die Hinterbliebenenrente kann von Witwen, Witwern oder Waisen beantragt werden. Voraussetzungen sind u.a. eine zivilrechtliche Heirat, eine Mindestehezeit von einem Jahr, dass der Tod nicht durch Scheidung oder Annullierung der Ehe erfolgte und der Verstorbene eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
  • Arten der Hinterbliebenenrente: Es gibt verschiedene Formen wie Witwen-/Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente sowie Rente für Erziehende. Die Witwenrente wird unterteilt in “kleine” (25% der Rente des Verstorbenen) und “große” Witwenrente (55-60% der Rente des Verstorbenen).
  • Berechnung und Einflussfaktoren: Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. den Versicherungszeiten des Verstorbenen, der Art der Rente (z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und dem eigenen Einkommen des Hinterbliebenen. Ein spezialisiertes Tool oder Berater kann bei der genauen Berechnung helfen.
  • Dauer und Krankenversicherung: Die kleine Witwenrente wird normalerweise für zwei Jahre gezahlt, während die große Witwenrente dauerhaft gezahlt wird, solange die Bedingungen erfüllt sind. Die Hinterbliebenenrente wird als Einkommen betrachtet und beeinflusst daher die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Bei zusätzlichem Einkommen wird die Hinterbliebenenrente entsprechend angepasst.

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die entwickelt wurde, um den finanziellen Ausfall zu kompensieren, der durch den Tod eines Ehe- oder Lebenspartners entsteht. Diese finanzielle Leistung basiert auf den Beiträgen, die der Verstorbene in die Versicherung eingezahlt hat, und wird durch die Deutsche Rentenversicherung verwaltet.

Bei einem Todesfall unter Ehepartnern wird die Witwenrente oder Witwerrente gezahlt. Laut §46 des Sozialgesetzbuchs (SGB) gilt dies ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften; in diesem Zusammenhang verwenden wir den Begriff “Ehepartner” synonym für beide Gruppen.

Die Hinterbliebenenrente soll den finanziellen Ausfall kompensieren, der durch den Tod eines Ehe- oder Lebenspartners entsteht
Die Hinterbliebenenrente soll den finanziellen Ausfall kompensieren, der durch den Tod eines Ehe- oder Lebenspartners entsteht

Antrag für die Hinterbliebenenrente

Wenn ein Ehegatte oder ein Elternteil verstirbt, können die Hinterbliebenen eine Unterstützung in Form einer Witwen- oder Waisenunterstützung beantragen. Dies erfolgt durch die gesetzlichen Rentenkasse. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien und Regelungen, die zu beachten sind.

Wer kann die Hinterbliebenenrente beanspruchen?

Die Hinterbliebenenrente ist eine finanzielle Unterstützung, die entwickelt wurde, um den finanziellen Ausfall zu kompensieren, der durch den Tod eines Ehe- oder Lebenspartners entsteht.

Diese finanzielle Leistung basiert auf den Beiträgen, die der Verstorbene in die Versicherung eingezahlt hat, und wird durch die Deutsche Rentenversicherung verwaltet.

Bei einem Todesfall unter Ehepartnern wird die Witwen- oder Witwerrente gezahlt. Laut §46 des Sozialgesetzbuchs (SGB) gilt dies ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften; in diesem Zusammenhang verwenden wir den Begriff “Ehepartner” synonym für beide Gruppen.

Ein Anrecht auf diese Art der Rente hat jemand, der bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet war. Es ist dabei unerheblich, ob das Paar zusammen oder getrennt gelebt hat.

Es ist jedoch entscheidend, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes nicht annulliert oder geschieden wurde. Ab dem 01. Januar 2002 gibt es zudem eine gesetzliche Regelung, die eine Mindestehezeit von einem Jahr vorsieht, mit Ausnahme von Fällen, in denen der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.

Außerdem muss der verstorbene Partner eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann rechtlich ein Antrag auf Witwen- oder Witwerrente gestellt werden.

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Hochzeit zivilrechtlich geschlossen wurde. Eine rein kirchliche Trauung reicht nicht aus, um die Hinterbliebenenrente zu beantragen.

Ein Heiratsversprechen oder Verlobungen sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Der Rentenanspruch endet, wenn der Empfänger wieder heiratet oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft beginnt. Generell gibt es zwei Arten der Witwenrente: die kleine und die große Witwenrente.

Antragstellung für die Hinterbliebenenrente

Der Verlust eines nahestehenden Menschen stellt stets eine emotionale Belastung dar. Kein Geldbetrag kann diesen Schmerz lindern. Die sogenannten “Rente wegen Todes” zielen jedoch darauf ab, zusätzlichen finanziellen Druck zu vermeiden und die Lebensgrundlage zu sichern. Beachten Sie, dass sowohl der Unterstützungsbetrag als auch die Art der Unterstützung je nach Situation variieren können.

Ist die Witwenrente identisch mit der Hinterbliebenenrente?

Ja, allerdings nicht ausschließlich. Der Terminus „Hinterbliebenenrente“ bezeichnet verschiedene Rentenarten, die darauf abzielen, Überlebenden finanziellen Schutz zu bieten. Wenn durch den Todesfall eines Familienmitglieds ein finanzieller Unterhaltsausfall entsteht, z.B. durch den Verlust der Eltern, wird dieser durch die Rentenversicherung ausgeglichen. Hierzu zählen:

  • Rente für Witwen und Witwer
  • Rente für Halbwaisen und Vollwaisen
  • Rente für Erziehende

Obwohl häufig von der Witwenrente gesprochen wird, bezieht sich die Hinterbliebenenrente ebenfalls auf Männer. Im Grunde gibt es keine Unterschiede zwischen den Antragsverfahren für die Witwenrente oder Witwerrente. Entscheidend ist vor allem, dass die verstorbene Person für mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat.

Berechnung der Hinterbliebenenrente

Für die genaue Berechnung der Hinterbliebenenrente sind viele Faktoren entscheidend. Dabei sind sowohl die Versicherungszeiten des Verstorbenen als auch die individuellen Umstände des Hinterbliebenen von Bedeutung.

Sterbevierteljahr: Innerhalb der ersten drei Monate nach dem Todesfall erhalten Hinterbliebene die komplette Rente des Verstorbenen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Rente es sich handelt, sei es Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Berechnung nach dem Sterbevierteljahr

  • Kleine Witwenrente: Entspricht 25 % der Rente des Verstorbenen.
  • Große Witwenrente: Entspricht 55 % der Rente des Verstorbenen. Unter bestimmten Bedingungen, wie wenn einer der Ehepartner vor dem 01.01.2002 40 Jahre oder älter war, können es auch 60 % sein.

Voraussetzungen für die große Witwenrente sind:

  1. Der Hinterbliebene ist älter als 45 Jahre und 10 Monate (Stand 2021).
  2. Vorliegen einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
  3. Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren.
  4. Betreuung eines behinderten Kindes, das sich nicht selbst versorgen kann.

Einkommensanrechnung: Nach dem Sterbevierteljahr kann das eigene Einkommen des Hinterbliebenen die Höhe der Witwenrente beeinflussen. Hierbei werden verschiedene Einkunftsarten angerechnet, darunter:

  • Erwerbseinkommen
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld oder andere gesetzliche Renten
  • Zinserträge aus Vermögen
  • Einnahmen aus Verkäufen
  • Mieteinnahmen oder Pachteinkünfte
  • Betriebsrenten
  • Auszahlungen aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkünfte

Es ist ratsam, einen spezialisierten Rechner oder Berater zu konsultieren, um die genaue Höhe der Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu ermitteln. Die Deutsche Rentenversicherung oder andere Beratungsstellen können dabei unterstützen.

Hinterbliebenenrente: Ablauf und Krankenversicherung

Es kann einige Wochen in Anspruch nehmen, bis der Antrag auf Witwenrente bearbeitet ist. Ein wichtiger Punkt: In der Regel kann die Hinterbliebenenrente für bis zu zwölf Monate rückwirkend ausbezahlt werden.

Wie lange steht die Hinterbliebenenrente zu?

Nachdem die Hinterbliebenenrente genehmigt und festgelegt wurde, fragen sich viele, für welche Dauer diese gezahlt wird. Wer die kleine Witwenrente beantragt, sollte berücksichtigen, dass diese nach aktuellem Recht zeitlich limitiert ist – häufig für zwei Jahre nach dem Todesereignis.

Die große Witwenrente hingegen wird dauerhaft gezahlt, solange die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Veränderungen, wie beispielsweise das Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes, können hier eine Rolle spielen.

Zu beachten ist, dass die Witwenrente bei erneuter Eheschließung oder dem Beginn einer neuen Lebenspartnerschaft eingestellt wird.

Beeinflusst die Hinterbliebenenrente die Krankenversicherungsbeiträge? Da die Witwenrente gesetzlich als Einkommen des überlebenden Ehepartners angesehen wird, ist sie beitragspflichtig. Das bedeutet: Die Witwenrente hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung.

Hinterbliebenenrente mit zusätzlichem Einkommen: Wie wird sie berechnet?

Falls der Empfänger der Hinterbliebenenrente zusätzliche Einnahmen hat, wird die Rente entsprechend des Einkommens angepasst. Konkret werden 40 Prozent des berechneten Nettoeinkommens, welches über dem festgesetzten Freibetrag liegt, angerechnet. Dieser Freibetrag für die Hinterbliebenenrente ist im Paragraf 97 des SGB definiert.

Er ist anwendbar, wenn „das monatliche Einkommen den 26,4-fachen aktuellen Rentenwert übersteigt“. Daher ergibt sich der Freibetrag aus folgender Formel: Aktueller Rentenwert (abhängig vom Bundesland: neu oder alt) multipliziert mit 26,4. Dies bezeichnet die maximale Verdienstgrenze zur Hinterbliebenenrente.

Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass der Freibetrag für die westlichen Bundesländer seit Juli 2022 bei 950,93 Euro liegt, was eine Erhöhung gegenüber den vorherigen 902,62 Euro darstellt.

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